Verkehrsrecht Potsdam

Schwerpunkte unserer verkehrsrechtlichen Beratung und Vertretung in Potsdam sind:

  • Verkehrsunfallschadenregulierung
  • Verkehrsunfall im Ausland
  • Schmerzensgeld aus Unfall
  • Vollkaskoabrechnung
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Bußgeldverfahren
  • Verkehrsstraftaten
  • Führerscheinsachen
  • Verkehrsvertragsrecht

Unter der Telefonnummer

0331/2909518

können Sie mit Rechtsanwalt Kramer (Fachanwalt Verkehrsrecht) einen Besprechungstermin in Potsdam vereinbaren.
Rechtsanwalt Kramer ist seit mehreren Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachanwalt für Verkehrsrecht darf sich nur nennen, wer

  • die erforderliche Zusatzausbildung einschließlich Prüfungen absolviert hat
  • die vorgeschriebene praktische Berufserfahrung gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat
  • sich regelmäßig fortbildet (mindestens 10 Stunden im Jahr)

Im Sekretariat empfängt und betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Daniela Bresler.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Unsere Kanzlei in Potsdam befindet sich nur wenige Meter vom Justizzentrum (Amtsgericht und Landgericht Potsdam) entfernt, direkt am Nauener Tor.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass speziell für Verkehrsunfälle und Bußgeldbescheide die Möglichkeit einer Online-Beauftragung vorgesehen ist. Ein Besprechungstermin kann gegebenenfalls gerne zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Bedarf vereinbart werden.

Bußgeldbescheid erhalten? Online-Auftrag für den Fachanwalt Verkehrsrecht

Verkehrsunfall? Online-Auftrag für den Fachanwalt Verkehrsrecht

Übernahme der Anwaltskosten

Bei einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Deshalb kann bedenkenfrei ein Rechtsanwalt mit der Regulierung der Ansprüche beauftragt werden. Der Mandant spart Zeit und Arbeit und stellt zudem durch die Beratung vom Fachanwalt Verkehrsrecht sicher, dass alle möglichen Ansprüche angemeldet werden.

Bevor eine Kontaktaufnahme zur gegnerischen Versicherung erfolgt, empfiehlt es sich immer, zunächst mit dem eigenen Rechtsanwalt zu sprechen. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die bei der Prüfung der Haftungsfrage letztendlich ausschlaggebend sind. Insbesondere die Schilderung des Unfallherganges sollte niemals ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Hinzu kommt, dass Sie vom Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu beraten werden, welche einzelnen Positionen in die Schadensberechnung einzubeziehen sind.

Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 30. September 2021 von
letztes Update: 30. September 2021

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