Weitere Artikel
Kündigung/Abfindung – Einkommenssteuer – Sozialversicherung
Abfindungen unterfallen der Einkommenssteuer, können aber zeitlich verschoben werden
Die Zahlung von Abfindungen fällt häufig beim Abschluss von Aufhebungsverträgen, bei vergleichsweiser Einigung über das Ende eines Arbeitsverhältnisses und beim Bestehen von Sozialplänen an.
Bis zum 31.12.2005 waren solche Abfindungen von der Einkommenssteuer befreit.
Diese Regelung ist zum 01.01.2006 aufgehoben worden. Seitdem fällt auf den Abfindungsbetrag Einkommenssteuer an. Sind im Gesamtbetrag der Abfindung auch noch offene Gehaltszahlungen oder eine Urlaubsabgeltung enthalten, so unterliegt die Abfindung zusätzlich in dieser Höhe der Beitragspflicht der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Abfindung ist von der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit, wenn sie für vom Arbeitgeber für künftige entfallende Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird.
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 11.11.2009 jedoch erklärt, dass der Arbeitnehmer zusammen mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung darüber treffen darf, wann die Zahlung der Abfindung fällig ist. Die Zahlung kann so verschoben werden, dass diese steuerlich erst im nächsten Jahr veranlagt wird und sich dann gegebenenfalls steuerlich günstiger auswirkt.
Somit haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit die Zahlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen anderen Zeitpunkt als den der Beendigung festzulegen. Sie können sich dabei so einigen, wie es für beide steuerlich am Günstigsten ist.
Moderation
Dieser Artikel wird moderiert. Das bedeutet, dass Kommentare oder Fragen möglich sind. Eine Anmeldung ist hierzu nicht erforderlich. Sie können Ihren Namen oder ein beliebiges Pseudonym angeben. Eigene Erfahrungsberichte sind auch gerne gesehen!Eintrag schreiben
2 Einträge unter Kündigung/Abfindung – Einkommenssteuer – Sozialversicherung
Weitere Artikel zum Arbeitsrecht:
Rechtsanwaltskanzlei in Falkensee
Bahnhofstraße 52
14612 Falkensee
Tel: 03322/242687
Unsere Kanzleiräume in Falkensee befinden sich direkt gegenüber von der Stadthalle in der Nähe zum Bahnhof.
Parkmöglichkeiten sind vor der Kanzlei bzw. auf dem gegenüberliegenden Parkplatz ausreichend vorhanden.
Unsere modern eingerichteten Besprechungsräume im Erdgeschoss und in der 1. Etage bieten genügend Platz auch für größere Besprechungen.
Im Sekretariat in Falkensee werden Sie betreut von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten:
Annika Elstermann
Alma Bisevac
Rechtsanwaltskanzlei in Velten
Rosa-Luxemburg-Str.21
16727 Velten
Tel:03304/204953
Unsere Kanzlei in Velten befindet sich mit dem Auto aus Falkensee kommend nicht weit hinter dem Ortseingang auf der rechten Seite gegenüber vom Aldi-Markt.
Parkmöglichkeiten sind entweder direkt hinter dem Bürogebäude oder auf den gegenüberliegenden Parkplätzen ausreichend vorhanden.
In unserem großzügig eingerichteten Besprechungsraum findet sich genügend Platz auch für größere Besprechungen.
Im Sekretariat in Velten werden Sie betreut von der Rechtsanwaltsfachangestellten:
Frau Karina Güttler
Bürozeiten Velten: Montag – Freitag von 8.30 – 19.00 Uhr
Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachnwälte in Velten sind gegebenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.
Rechtsanwaltskanzlei in Teltow
Potsdamer Str. 82
14513 Teltow
Tel: 03328/337384
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Teltow befindet sich an der Hauptverbindungsstraße Potsdam-Berlin-Schönefeld nicht weit entfernt vom Ruhlsdorfer Platz in Teltow.
Parkmöglichkeiten sind auf der dem Büro gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden.
Im Sekretariat betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:
Frau Andrea Mihatsch
Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 31
14467 Potsdam
Tel.: 0331/2909518
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam befindet sich direkt am Nauener Tor
(Ecke Hegelallee-Kurfürstenstraße, über dem Daily Coffee, neben dem Café Heider).
Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus in der Hegelallee neben dem Amtsgericht Potsdam nur wenige Meter von unserer Kanzlei entfernt vorhanden. Die Kosten, die gegebenfalls durch die Nutzung des Parkhauses entstehen, erstatten wir unseren Mandanten.
Im Sekretariat in unserer Kanzlei in Potsdam betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:
Frau Britta Breunig
Bürozeiten Potsdam: Montag bis Freitag 9.00 – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachanwälte in Potsdam sind gegebenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.
Rechtsanwaltskanzlei in Berlin
Frankfurter Allee 106A
10247 Berlin
Tel.: 030/269 488 31
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin Friedrichshain befindet sich direkt am U-S-Bahnhof Frankfurter Allee gegenüber vom Ringcenter.
Im Sekretariat werden Sie betreut von unserer Rechtsanwaltsfachangestellten:
Frau Ulrike Breska
Büro- und Sprechzeiten Berlin: Montag – Freitag von 8.30 – 19.00 Uhr
Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachnwälte in Berlin sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Bürozeiten möglich.
Anfahrt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str.31, 14467 Potsdam
Tel.: 0331/2909518
Karte und Routenberechnung
Anfahrt Falkensee
Bahnhofstraße 52, 14612 Falkensee
Tel.:03322/242687
Anfahrt Velten
Rosa-Luxemburg-Str.21, 16727 Velten
Tel.:03304/204953
Anfahrt Teltow
Potsdamer Str. 82, 14513 Teltow
Tel.:03328/337384
Anfahrt Berlin
Frankfurter Allee 106a, 10247 Berlin
Tel.:030/26948831
Karte und Routenberechnung
oder mit der Bahn:
Letzte Kommentare
-
RA Mauersberger
Wenn bereits eine Jugendamtsurkunde über einen bestimmten Unterhaltsbetrag vorliegt, kann eine Reduzierung ohne Zustimmung des Unterhaltsberechtigten bzw. des entsprechenden Elternteils ... -
peters, Hennigsdorf
sehr geehrte Rechtsanwälte, kann der berechnete Mindestunterhalt (durch das Jugenamt)für mein Kind (1jahr) durch den Kindsvater hinunter gestuft werden, durch das ... -
RA Mauersberger
Den Abfindungsbetrag selbst müssen Sie nicht für den Unterhalt Ihres Sohnes einsetzen, etwaige Erträge schon. Das Haus müssen Sie ... -
Prioria, Kreis Aurich
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann und ich haben eine Vereinbarung miteinander getroffen, die notariell beurkundet wurde, die unsere Vermögensverhältnisse ... -
RA Mauersberger
Wenn sich durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die Einkommensverhältnisse ändern, muss der Unterhalt neu berechnet werden. Das Einkommen wird nicht ... -
Ehegattenunterhalt
Ich habe Ehegattenunterhalt von meinem EXmann bekommen. Nun gehe ich bald wieder einer Beschäftigung nach, er möchte den Ehegattenunterhalt zurück. ... -
Sophie, Hamburg
Ist eine Vereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag wirksam, wonach die Nebenkostenabrechnung gemäß der dort aufgeführt Frist als anerkannt gilt oder ... -
RA Mauersberger
Ja das stimmt. Die Unterhaltstabelle ist gegenwärtig auf zwei Unterhaltsverpflichtungen zugeschnitten. Ist an mehr als zwei Personen Unterhalt zu zahlen, ... -
K.Schmidt
Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe gehört, dass der Unterhalt gekürzt werden kann, weil ich für mehr als drei Personen Unterhalt zahlen ... -
Meissner
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Meissner, Falkensee -
RA Mauersberger
Ob ein Ehegatte, der einen Kreditvertrag mit unterschrieben hat, aus der Schuldhaft entlassen wird, ist allein Sache der Bank. Diese ... -
stefan, koblenz
Guten Tag, Trennung-Scheidung-gemeinsamer Hauskredit Welche Kriterien muss ich erfüllen, damit die Bank meine Frau aus der Kredithaftung entlässt und ich den Kredit ... -
Heidenreich, Potsdam
Kompetente Hilfe, so wie man sich das wünscht. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! MfG W.Heidenreich -
Rechtsanwalt Mauersberger
Ein Anspruch auf Trennungsunterthalt kann auch länger als ein Jahr bestehen. Das Trennungsjahr ist lediglich die Voraussetzung für die Feststellung, ... -
anonym
Vielen dank,herr mauersberger!!! wenn ich vielleicht noch fragen dürfte,über welchen zeitraum geht eine gestzliche trennung!!! mein mann ist nämlich jetzt der ...
- Einvernehmliche Scheidung – Scheidungsvereinbarung
- Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung
- Kündigung/Abfindung – Einkommenssteuer – Sozialversicherung
- Arbeitsvertragsrecht/ Direktionsrecht Arbeitgeber
- Scheidung – Hauskredit
- Unterhalt/Unterhaltstabelle 2011
- Baurecht: Abnahme unter Mängelvorbehalt
- Erbrecht – Pflichtteilsrecht
- Verkehrsrecht-Verkehrsunfall im Ausland
Kompetenz durch Spezialisierung



Rechtsanwalt Fritsch sagt:
4. August 2010 um 08:10
Auch bei einer nur kurzen Beschäftigungsdauer kann ein Kündigungsschutzverfahren mit der Zahlung einer Abfindung enden. Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren versuchen die Arbeitsgerichte in aller Regel, die Parteien zum Abschluss eines Vergleiches zu bewegen.
Für den Arbeitgeber besteht ein nicht unerhebliches Prozessrisiko, was allein aus wirtschaftlichen Gründen in den meisten Fällen dazu führt, dass die Arbeitgeber mit einer Abfindung einverstanden sind.
Damit keine Fristen versäumt werden, sollte möglichst umgehend nach Erhalt der Kündigung der Termin mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden.
Gärtner, Potsdam sagt:
3. August 2010 um 09:49
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite erst seit ca. 1 Jahr in meiner jetzigen Firma. Mir wurde mit einer Kündigung gedroht. Kann ich vielleicht eine Abfindung verlangen.
MfG
Gärtner