Kündigung

Der wohl am häufigsten vorkommende Grund für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung ist die arbeitsrechtliche Kündigung. Häufig geht es in dem nach Ausspruch der Kündigung folgenden Rechtsstreit um die Frage, ob und gegebenfalls welche Abfindung der Arbeitnehmer verlangen kann.

Für den Arbeitnehmer wichtig ist die Einhaltung der Fristen nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wird diese Frist versäumt und die Klage zu spät erhoben, kann ein Kündigungsrechtsstreit allein deshalb verloren gehen.

Aus Arbeitgebersicht hingegen ist es wichtig, sich rechtzeitig über die Voraussetungen der Kündigung beraten zu lassen und die arbeitsrechtlichen Folgen abzuklären.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 12. April 2013 von
letztes Update: 12. April 2013

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    Eine gute Arbeit zu haben, ist heute wichtiger denn je. Der Verlust des Arbeitsplatzes hat häufig weitreichende Konsequenzen. Einer neuer Arbeitsplatz steht vielleicht in Aussicht, aber ob man dort von Beginn an eine adäquate Vergütung erhält, ist fraglich. Um so länger man beim alten Arbeitgeber war, umso mehr Schutz bietet
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  • Kündigung/Kündigungsschutz online
    Haben Sie eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten? Geht es Ihnen auf Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses um die Zahlung einer Abfindung? Wussten Sie, dass nach Zugang der Kündigung eine Frist von drei Wochen läuft, innerhalb derer Sie gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht vorgehen müssen? Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:   Online-Formular Kündigungsschutz
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  • Kündigung/Abfindung – Einkommenssteuer – Sozialversicherung
    Die Zahlung von Abfindungen fällt häufig beim Abschluss von Aufhebungsverträgen, bei vergleichsweiser Einigung über das Ende eines Arbeitsverhältnisses und beim Bestehen von Sozialplänen an. Bis zum 31.12.2005 waren solche Abfindungen von der Einkommenssteuer befreit. Diese Regelung ist zum 01.01.2006 aufgehoben worden. Seitdem fällt auf den Abfindungsbetrag Einkommenssteuer an. Sind im
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  • Kündigung/Abfindung und Arbeitslosengeld
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  • Bezahlung/Aufrechnung im Arbeitsrecht
    Oftmals, insbesondere, wenn ohnehin das Ende eines Arbeitsverhältnisses abzusehen ist, kürzt der Arbeitgeber den Nettolohn des Arbeitnehmers mit der Begründung, ihm stünden noch Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer zu. Eine solche Verrechnung ist jedoch entgegen der Auffassung vieler Arbeitgeber, selbst wenn tatsächlich Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer bestehen sollten, nur in sehr
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