Mietrechtsfälle übernehmen wir in Berlin derzeit leider nicht.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 22. Dezember 2023
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Mietrechtsfälle übernehmen wir in Berlin derzeit leider nicht.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Schwerpunkte unserer mietrechtlichen Beratung und Vertretung in Velten sind:
Unter der Telefonnummer
03304/204953
können Sie mit Rechtsanwalt Brehmel/Fachanwalt Mietrecht einen Besprechungstermin in Velten vereinbaren.
Im Sekretariat werden Sie empfangen und betreut von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten
Karina Güttler
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
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Sie suchen einen Spezialisten auf dem Gebiet des Baurechts?
Unter der Rufnummer 03322/242687 können Sie einen Termin mit unserem Rechtsanwalt für Baurecht in der Kanzlei in Falkensee vereinbaren.
Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit:
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Rechtsanwalt Brehmel darf sich bereits seit mehreren Jahren Fachanwalt für Mietrecht nennen. Unter der Telefonnummer 03322/242687 können Sie mit Rechtsanwalt Brehmel einen Termin in unserer Kanzlei in Falkensee vereinbaren.
Schwerpunkte unserer mietrechtlichen Beratung und Vertretung in Falkensee sind:
Unter der Telefonnummer
03322/242687
können Sie mit Rechtsanwalt Brehmel (Fachanwalt Mietrecht) einen Besprechungstermin in Falkensee vereinbaren.
Im Sekretariat werden Sie empfangen und betreut von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten
Marita Steinert
Birgit Tabat
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
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Für Wohnraummietverhältnisse gilt, dass der Vermieter grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung erstellen und an den Mieter übersenden muss. Für den Mieter wichtig zu wissen ist, dass innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung sämtliche Einwendungen gegen die Abrechnung vorbracht werden müssen. Anderenfalls ist der Mieter mit der Geltendmachung der Einwendungen ausgeschlossen. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat, was nur ausnahmsweise der Fall sein wird.
Zudem sind die Einwendungen des Mieters gegen einzelne Betriebskostenpositionen nur zu berücksichtigen, wenn er diese aufgrund der eingesehenen Belege konkretisiert hat. Hierbei setzt sich bei den Amtsgerichten immer mehr die Auffassung durch, dass Behauptungen des Mieters „ins Blaue hinein“ nicht ausreichend sind, soweit er die Belege nicht eingesehen hat. Will der Mieter die Ansätze in einer Betriebskostenabrechnung daher bestreiten, muss er nach Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen im Einzelnen angeben, was er moniert oder anhand konkreter Tatsachen Einwende gegen einzelne Kostenansätze plausibel machen. Der Mieter muss innerhalb der Ausschlussfrist darlegen, warum er die Abrechnung für falsch hält. Aufgrund dieser sich festigenden Rechtsprechung steht dem Mieter selbstverständlich ein uneingeschränktes Recht zur Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu. Soweit der Vermieter ihm dies nicht gewährt, hat der Mieter zumindest ein Leistungsverweigerungsrecht bezüglich des aus der Abrechnung hervorgehenden Nachzahlungsbetrages.
Lediglich eine formell nicht ordnungsgemäße Abrechnung ist nicht geeignet um die Einwendungsfrist für den Mieter nach § 556 BGB in Gang zu setzen. Da die überwiegende Zahl der Betriebskostenabrechnungen mittlerweile zumindest den formellen Anforderungen der Rechtsprechung genügt, kommt der Mieter grundsätzlich um eine Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nicht herum.
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In den meisten Fällen sind Mietverträge über Geschäftsräume an eine bestimmte Vertragslaufzeit, meistens fünf oder zehn Jahre, gebunden. Sofern sich nunmehr Mieter oder Vermieter vorzeitig von diesem Vertrage lösen möchten, bedarf es einiger Voraussetzungen. So muss ein Verstoß gegen die Schriftform des Vertrages vorliegen. Ist dies der Fall, kann der Vertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ob ein solcher Schriftformverstoß vorliegt, ist im Einzelfall detailliert zu prüfen. So kommt ein Schriftformverstoß insbesondere dann in Betracht, wenn der Vertragsgegenstand nicht genau bezeichnet ist, die Vertragslaufzeit unbestimmt ist, oder Nachträge des Vertrages nicht ordnungsgemäß den Mietvertrag in Bezug nehmen. Im Hinblick auf den Wunsch einer vorfristigen Lösung eines langfristigen Mietverhältnisses lohnt sich eine Überprüfung, ob ein Schriftformverstoß und damit eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnis in Betracht kommt, wobei die angegebenen Beispiele für einen Schriftformverstoß nur beispielhaft und darüber hinaus genau zu überprüfen sind. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses können jedoch unter Umständen erhebliche Mietausgaben eingespart werden, da anderenfalls über die gesamte Restlaufzeit des Mietverhältnisses der Mietzins zu entrichten wäre.
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Schwerpunkte unserer mietrechtlichen Beratung und Vertretung in Potsdam sind:
Unter der Telefonnummer
0331/2909518
können Sie mit Rechtsanwalt Brehmel/Fachanwalt Mietrecht einen Besprechungstermin in Potsdam vereinbaren.
Im Sekretariat werden Sie empfangen und betreut von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten
Kristin Schlüsser und Christin Jung
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