Baurecht: Wann kann der Unternehmer seine Vergütung verlangen?

Baurecht: Wann kann der Unternehmer seine Vergütung verlangen?

Grundsätzlich kann der Unternehmer beim BGB-Werkvertrag seinen Werklohn erst dann verlangen, wenn er seine Bauleistung fertiggestellt hat und diese abgenommen wurde.

Seit Mai 2000 kann der Unternehmer jedoch auch bei einem BGB-Werkvertrag Abschlagszahlungen verlangen, ohne dass diese bereits im Vertrag vereinbart worden sind. Solche Abschlagsforderungen müssen sich allerdings auf in sich abgeschlossene Teile seiner Gesamtleistungen beziehen, die zudem vertragsgemäß erbracht sein müssen. Damit soll der Unternehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für nachgewiesene, vertragsgerecht erbrachte Leistungen haben, die dem Bauherrn in nicht mehr entziehbarer Weise zur Verfügung gestellt worden sind.

Im Gegenzug soll allerdings der eine Abschlagszahlung verlangende Unternehmer seinerseits verpflichtet sein, dem Bauherrn –sofern dieser Verbraucher ist – eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Bauwerks zu leisten.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 26. Mai 2010 von
letztes Update: 26. Mai 2010

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