Der Bauunternehmer als Mandant

Auch die Ansprüche des Bauunternehmers richten sich grundsätzlich zum einen nach dem
Inhalt des Bauvertrages und seinen Anlagen, wie Leistungsverzeichnis,
Verhandlungsprotokoll und Nachträgen sowie zum anderen nach den Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Rahmen von Baurechtsstreitigkeiten geht es dem
Bauunternehmer häufig darum offene Werklohnforderungen durchzusetzen und unberechtigte
Mängelansprüche des Bauherrn abzuwehren. Für die erfolgreiche Durchsetzung eines
Werklohnanspruchs ist es für den Bauunternehmer wichtig die fälligkeitsbegründenden
Voraussetzungen zu schaffen. Hierbei unterlaufen dem Bauunternehmer häufig Fehler,
welche zur Folge haben, dass er im gerichtlichen Verfahren unterliegt. Bei rechtzeitiger
Inanspruchnahme fachkundiger Rechtsberatung könnte ein solcher Prozessausgang jedoch
vermieden werden.

Soweit der Bauherr darüber hinaus schon während der Bauausführung unberechtigt Werklohn
einbehält, bspw. Abschlagsrechnungen kürzt, steht der Bauunternehmer keineswegs schutzlos
dar. Auch hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten die verweigerte Zahlung des Werklohns in
überschaubarer Zeit zu erzwingen.

Derartige Rechtsstreitigkeiten unterfallen dem privaten Baurecht.

Für eine Prüfung und erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche des Bauunternehmers steht
Ihnen in unserer Kanzlei der auf das private Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt Brehmel zur
Verfügung.

Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 19. April 2013 von
letztes Update: 19. April 2013

Speak Your Mind