Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe

Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren für ein gerichtliches Verfahren zu bezahlen, hat, sofern das Vorgehen Aussicht auf Erfolg verspricht, einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird durch den von Ihnen ausgesuchten Rechtsanwalt gestellt. Der Rechtsanwalt prüft, ob eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Die Prozesskostenhilfe betrifft immer eine gerichtliche Tätigkeit.

Das Formular für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier:

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Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 16. April 2009 von
letztes Update: 16. April 2009