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Verkehrsrecht-Verkehrsunfall im Ausland

aktualisiert am 26. September 2009

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall im Ausland

Groß ist der Ärger, wenn man während eines Urlaubs im Ausland dort auch noch in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Wenn dann die Schadensregulierung Probleme bereitet und nicht so erfolgt, wie sich das der Geschädigte vorstellt, muss man sich mit der Frage beschäftigen, wo die bestehenden Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können.

Diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 13.12.2007  zu klären.

Danach darf ein Geschädigter, der innerhalb der EU lebt, vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, die Klage gegen den Versicherer erheben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates der EU ansässig ist.

Der Geschädigte muss dann nicht in einem zeit- und kostenintensiven Verfahren im Ausland klagen, sondern kann dies an seinem Wohnsitzgericht tun.

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2 Einträge unter Verkehrsrecht-Verkehrsunfall im Ausland


    RA Kramer sagt:

    Sehr geehrter Herr Liebich,

    grundsätzlich gilt es am Unfallort zunächst Beweise zu sichern. Es empfiehlt sich, Fotos zu fertigen und gegebenenfalls die Daten von Zeugen aufzunehmen. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich immer die Polizei herbeizurufen. Dies gilt selbst dann, wenn der Unfallgegner seine Schuld am Unfallort einräumt.


    Liebich, Kleinmachnow sagt:

    Was muss man denn im Urlaub vor Ort unmittelbar nach einem Verkehrsunfall beaachten?


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    Rechtsanwaltskanzlei in Falkensee

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    Unsere Kanzleiräume in Falkensee befinden sich direkt gegenüber von der Stadthalle in der Nähe zum Bahnhof.

    Parkmöglichkeiten sind vor der Kanzlei bzw. auf dem gegenüberliegenden Parkplatz ausreichend vorhanden.

    Unsere modern eingerichteten Besprechungsräume im Erdgeschoss und in der 1. Etage bieten genügend Platz auch für größere Besprechungen.

    Im Sekretariat in Falkensee werden Sie betreut von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten:

    Annika Elstermann
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    In unserem großzügig eingerichteten Besprechungsraum findet sich genügend Platz auch für größere Besprechungen.

    Im Sekretariat in Velten werden Sie betreut von der Rechtsanwaltsfachangestellten:


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    Bürozeiten Velten: Montag – Freitag von 8.30 – 19.00 Uhr

    Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachnwälte in Velten sind gegebenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

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    Im Sekretariat betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:

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    Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam

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