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Verkehrszentralregister

aktualisiert am 23. November 2009

Grundfragen Verkehrszentralregister

Erfahrungsgemäß fürchten Betroffene eines Bußgeldverfahrens im Straßenverkehr den Eintrag in das Flensburger-Register mehr als eine Geldbuße oder Strafe.

Eingetragen werden in das Verkehrszentralregister die Verwarnungen mit Strafvorbehalt, die Beschlagnahme einer Fahrerlaubnis nach § 94 StPO, die Teilnahme an einem Aufbauseminar, die Art des Seminars, die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung sowie die entsprechenden Maßnahmen gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe. Darüber hinaus werden Bußgeldbescheide von mehr als 35,00 EUR eingetragen. Berücksichtigt wird hierbei jedoch nur das reine Bußgeld. Die Kosten spielen keine Rolle.
Außerdem werden auch Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen vermerkt (Strafpunkte).
Die Bewertung erfolgt nach dem Punktsystem. Danach werden zwischen 1 und 7 Punkte vergeben. Mit 7 Punkten werden beispielhaft die folgenden Taten bewertet:
Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Vollrausch und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Bei einfachen Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Regel 1 – 4 Punkte eingetragen.
Bußgeldpunkte werden, wenn keine tilgungshemmenden weiteren Einträge vorhanden sind, zwei Jahre nach Rechtskraft und ohne Rücksicht auf eventuelle Voreintragungen spätestens nach 5 Jahren gelöscht.
Strafpunkte werden unabhängig von der jeweiligen Strafhöhe grundsätzlich auf 5 Jahre festgeschrieben. Dies gilt nicht für Alkoholstraftaten und Entscheidungen, in dem das Gericht eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat. Diese werden ohne Rücksicht auf die Höhe der verhängten Strafe nach 10 Jahre getilgt.

Die Frist beginnt bei Bußgeldbescheiden erst mit der Rechtskraft der Entscheidung, bei strafrechtlichen Entscheidungen bereits mit dem Ersturteil. Eine Tilgung erfolgt, wenn während der Tilgungsfrist keine weiter rechtskräftige Entscheidung hinzukommt. Da es in Bußgeldverfahren meist möglich ist, eine Verfahrensverzögerung von mindestens einem halben bis dreiviertel Jahr zu erreichen, kann es sinnvoll sein, auch in wenig aussichtsreichen Fällen vorzugehen, um eine Tilgung der eingetragenen Punkte zu erreichen. Hierüber muss Sie ein beauftragter Rechtsanwalt informieren.

Durch geschickte strategische Vorgehensweise ist es so möglich, das jeweils günstigste Ergebnis zu erzielen.



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    Rechtsanwaltskanzlei in Falkensee

    Bahnhofstraße 52
    14612 Falkensee
    Tel: 03322/242687


    Unsere Kanzleiräume in Falkensee befinden sich direkt gegenüber von der Stadthalle in der Nähe zum Bahnhof.

    Parkmöglichkeiten sind vor der Kanzlei bzw. auf dem gegenüberliegenden Parkplatz ausreichend vorhanden.

    Unsere modern eingerichteten Besprechungsräume im Erdgeschoss und in der 1. Etage bieten genügend Platz auch für größere Besprechungen.

    Im Sekretariat in Falkensee werden Sie betreut von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten:

    Annika Elstermann
    Alma Bisevac

    Rechtsanwaltskanzlei in Velten

    Rosa-Luxemburg-Str.21
    16727 Velten
    Tel:03304/204953


    Unsere Kanzlei in Velten befindet sich mit dem Auto aus Falkensee kommend nicht weit hinter dem Ortseingang auf der rechten Seite gegenüber vom Aldi-Markt.

    Parkmöglichkeiten sind entweder direkt hinter dem Bürogebäude oder auf den gegenüberliegenden Parkplätzen ausreichend vorhanden.

    In unserem großzügig eingerichteten Besprechungsraum findet sich genügend Platz auch für größere Besprechungen.

    Im Sekretariat in Velten werden Sie betreut von der Rechtsanwaltsfachangestellten:


    Frau Karina Güttler


    Bürozeiten Velten: Montag – Freitag von 8.30 – 19.00 Uhr

    Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachnwälte in Velten sind gegebenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

    Rechtsanwaltskanzlei in Teltow

    Potsdamer Str. 82
    14513 Teltow
    Tel: 03328/337384


    Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Teltow befindet sich an der Hauptverbindungsstraße Potsdam-Berlin-Schönefeld nicht weit entfernt vom Ruhlsdorfer Platz in Teltow.

    Parkmöglichkeiten sind auf der dem Büro gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden.

    Im Sekretariat betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:

    Frau Andrea Mihatsch

    Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam

    Friedrich-Ebert-Str. 31

    14467 Potsdam

    Tel.: 0331/2909518


    Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam befindet sich direkt am Nauener Tor

    (Ecke Hegelallee-Kurfürstenstraße, über dem Daily Coffee, neben dem Café Heider).

    Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus in der Hegelallee neben dem Amtsgericht Potsdam nur wenige Meter von unserer Kanzlei entfernt vorhanden. Die Kosten, die gegebenfalls durch die Nutzung des Parkhauses entstehen, erstatten wir unseren Mandanten.

    Im Sekretariat in unserer Kanzlei in Potsdam betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:


    Frau Britta Breunig


    Bürozeiten Potsdam: Montag bis Freitag 9.00 – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachanwälte in Potsdam sind gegebenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

    Rechtsanwaltskanzlei in Berlin

    Frankfurter Allee 106A
    10247 Berlin

    Tel.: 030/269 488 31


    Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin Friedrichshain befindet sich direkt am U-S-Bahnhof Frankfurter Allee gegenüber vom Ringcenter.

    Im Sekretariat werden Sie betreut von unserer Rechtsanwaltsfachangestellten:


    Frau Ulrike Breska


    Büro- und Sprechzeiten Berlin: Montag – Freitag von 8.30 – 19.00 Uhr

    Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachnwälte in Berlin sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Bürozeiten möglich.


    Anfahrt Potsdam
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    Anfahrt Falkensee
    Bahnhofstraße 52, 14612 Falkensee
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