Vorzeitige Beendigung eines langfristigen Gewerbemietvertrages

In den meisten Fällen sind Mietverträge über Geschäftsräume an eine bestimmte Vertragslaufzeit, meistens fünf oder zehn Jahre, gebunden. Sofern sich nunmehr Mieter oder Vermieter vorzeitig von diesem Vertrage lösen möchten, bedarf es einiger Voraussetzungen. So muss ein Verstoß gegen die Schriftform des Vertrages vorliegen. Ist dies der Fall, kann der Vertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ob ein solcher Schriftformverstoß vorliegt, ist im Einzelfall detailliert zu prüfen. So kommt ein Schriftformverstoß insbesondere dann in Betracht, wenn der Vertragsgegenstand nicht genau bezeichnet ist, die Vertragslaufzeit unbestimmt ist, oder Nachträge des Vertrages nicht ordnungsgemäß den Mietvertrag in Bezug nehmen. Im Hinblick auf den Wunsch einer vorfristigen Lösung eines langfristigen Mietverhältnisses lohnt sich eine Überprüfung, ob ein Schriftformverstoß und damit eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnis in Betracht kommt, wobei die angegebenen Beispiele für einen Schriftformverstoß nur beispielhaft und darüber hinaus genau zu überprüfen sind. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses können jedoch unter Umständen erhebliche Mietausgaben eingespart werden, da anderenfalls über die gesamte Restlaufzeit des Mietverhältnisses der Mietzins zu entrichten wäre.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

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