Falls erforderlich beantragen wir für Sie zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie von uns. Bei Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe werden von der Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch Rechtsanwaltskosten übernommen. Wenn ein Verfahren nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe durchgeführt werden soll, weisen Sie darauf
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Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 2. September 2016