Grundsätzlich wird bei jedem Scheidungsverfahren vom Familiengericht von Amts wegen auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hiervon gibt es drei Ausnahmen: kurze Ehedauer beiderseitiger Verzicht Unbilligkeit Kurze Ehedauer Gemäß § 3 Abs. 3 Versorgungsausgleichsgesetz wird ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit mit einer Dauer von bis zu 3 Jahren nur dann durchgeführt, wenn einer der Ehegatten dies ausdrücklich
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Rechtsanwälte und Fachanwälte
Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 19. Mai 2013 von
letztes Update: 19. Mai 2013
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