Die Höhe des Pflichtteilsanspruches richtet sich grundsätzlich danach, welcher gesetzliche Erbteil dem Pflichtteilsberechtigten zugestanden hätte, wenn er nicht durch Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wäre. Anders als der Erbanspruch ist der Pflichtteil lediglich ein Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbanteils. Bei der Berechnung des Erbanteils
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letztes Update: 20. Mai 2013