Erbrecht

Wir helfen Ihnen gerne bei der Testamentsgestaltung und bei allen Fragen, die sich in einem Erbfall stellen können, z.B. auch bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Unsere Schwerpunkte sind insbesondere:

  • Ansprüche aus Testament
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsgestaltung
  • Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 24. Februar 2024 von
letztes Update: 24. Februar 2024

  • Schenkungen des Erblasser – Berechnung der Pflichtteilsergänzung
    Schenkungen des Erblassers innerhalb von zehn Jahren vor dem Tode können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch begründen. Mit welchem Wert wird die Schenkung berücksichtigt? Gemäß § 2325 BGB wird bei einer verbrauchbaren Sache
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  • Erbrecht – Handschriftliches Testament
    Wir beraten Sie bei der Errichtung von Testamenten und können solche für Sie formulieren. Gemeinsam besprechen wir, was Ihre Wünsche und Vorstellungen sind. Wir werden diese bei der Formulierung umsetzen.
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  • Erbrecht-Berliner Testament
    Nach der Eheschließung haben die Eheleute häufig das Bedürfnis, sich gegenseitig für den Fall des Todes des einen Ehegatten abzusichern, insbesondere eine mögliche Erbauseinandersetzung mit Kindern zu vermeiden. Der Gesetzgeber
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  • Unterhalt nach Scheidung gegen die Erben
    Unterhalt nach Scheidung gegen die Erben Obgleich nach der aktuellen Rechtslage ein lebenslanger nachehelicher Unterhaltsanspruch nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommt, kann sich die Problematik stellen, dass im Zeitpunkt
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  • Pflichtteilsergänzungsanspruch – Welche Schenkungen vor dem Tode werden berücksichtigt
    Wer enterbt wurde und pflichtteilsberechtigt ist, hat einen Pflichtteilsanspruch, der sich nach dem tatsächlich vorhandenen Nachlasswert richtet.  Schenkungen des Erblassers kurz vor dem Tode würden den Nachlasswert schmälern und der
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  • Ich enterbe Dich
    „Ich enterbe Dich“ … dieser Satz dürfte wohl schon oft gefallen sein. Aus rechtlicher Sicht stellen sich dabei zwei Fragen. 1. Geht das überhaupt? 2. Wie muss man vorgehen? zu
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  • Enterben – Pflichtteil
    Grundsätzlich ist jeder Mensch in seiner Entscheidung, wem er was vererben will, frei. Allerdings erfährt diese Freiheit eine Einschränkung in Form des gesetzlichen Pflichtteilsanspruches. Enterben – Wie geht das? Die
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  • Erbrecht – Erbschaftssteuerrecht
    Aufgrund der Weltwirtschaftskrise sehen sich gerade jetzt Erben häufig mit der Situation konfrontiert, dass nach dem Erbfall einige Zeit vergeht, bis sie über ein Wertpapierdepot tatsächlich verfügen dürfen, dieses Depot
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  • Erbrecht – Pflichtteilsrecht
    Gerade wenn jemand im Laufe seines Lebens mehrmals verheiratet war oder aus mehreren Beziehungen Kinder hervorgegangen sind, stellt sich häufig die Problematik, dass nicht alle Abkömmlinge erben sollen. Genau dies
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  • Erbrecht – Gesetzliche Neuregelungen
    Derjenige, dem ein gesetzliches Erbrecht zusteht, kann im Falle einer Enterbung den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil ist ein Anspruch in Geld und umfasst wertmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die
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  • Erbrecht – Ausgleich für Pflegeleistungen
    Nach der zum 01. Januar 2010 eingetretenen Gesetzesänderung können Abkömmlinge eines Erblassers, die diesen vor seinem Tod gepflegt haben, auch und gerade, wenn der Erblasser sie nicht gesondert testamentarisch bedacht
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  • Erbrecht – Anrechnung auf den Pflichtteil
    Aufgrund der gesetzlichen Regelungen der § 2307 BGB und § 2315 BGB kann der Erbe, welcher sich Ansprüchen gesetzlich Pflichtteilsberechtigter ausgesetzt sieht, diesen Vermächtnisse sowie auch Zuwendungen des Verstorbenen zu
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  • Erbrecht – Kündigung Mietvertrag
    Mit dem Erbfall gehen etwaige Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Erben über. Hierzu gehören grundsätzlich auch Mietschulden. Am 23.01.2013 hat der Bundesgerichtshof ein für die Erben günstiges Urteil verkündet. Gemäß
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  • Erbverzicht
    Erblasser und gesetzlicher Erbe können im Wege eines Vertrages einen Erbverzicht vereinbaren. Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Häufig erfolgt ein Erbverzicht im Rahmen eines Ehevertrages. Ein Erbverzicht kann
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