Gerade wenn jemand im Laufe seines Lebens mehrmals verheiratet war oder aus mehreren Beziehungen Kinder hervorgegangen sind, stellt sich häufig die Problematik, dass nicht alle Abkömmlinge erben sollen. Genau dies wäre aber nach der gesetzlichen Erbfolge der Fall. Deshalb muss der Erblasser unbedingt in einer letztwilligen Verfügung regeln, an welche Personen sein Nachlass fallen soll.
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letztes Update: 5. Mai 2013