Grundsätzlich unterschieden wird zwischen dem Unterhalt während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt) und dem nachehelichen Unterhalt. Anders als beim Trennungsunterhalt ist beim nachehelichen Unterhalt immer zu überlegen, ob dieser von vornherein zu befristen ist. Gemäß § 1569 BGB obliegt es grundsätzlich jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Keineswegs lässt sich daraus aber ableiten, dass es
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letztes Update: 27. August 2019