Beratungskosten

Eine Erstberatung kostet bei uns in aller Regel bei einer Beratungsdauer von 15-30 Minuten 45,00 € – 90,00 € bei einer Beratungsdauer von 30-45 Minuten 90,00 € – 135,00 € jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir können Ihnen versichern, dass wir ohne ausdrückliche Kostenvereinbarung von den vorstehenden Beratungsgebühren im Einzelfall nur zu Ihren Gunsten abweichen
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 7. Januar 2021 von
letztes Update: 7. Januar 2021

Scheidungskosten berechnen

Die Kosten in einem Scheidungsverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert, der vom Gericht festgelegt wird. Maßgeblich ist insoweit das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute. Einige Gerichte nehmen einen Abschlag vor, wenn unterhaltsbedürftige Kinder vorhanden sind. Der Fachanwalt ist nicht teurer als ein Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung, da alle Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen müssen. Hier können
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 20. November 2018 von
letztes Update: 20. November 2018

Kostenberechnungsprogramm

Hier geht es zu unserem Kostenberechnungsprogramm… Die Kosten eines Rechtsanwaltes in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich in zivilrechtlichen oder familienrechtlichen Verfahren immer nach dem vom Gericht festzusetzenden Gegenstandswert. Die Gebühren sind für alle Rechtsanwälte gleich. Der Fachanwalt ist also auch nicht teurer als der Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung. Die Gebühren richten sich insoweit nach dem
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 20. November 2018 von
letztes Update: 20. November 2018

Rechtsschutzversicherung

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Teilen Sie uns einfach Ihre Versicherungsnummer mit, den Rest erledigen wir. Die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gehört zu unserem Service dazu. Falls gewünscht, klären wir für Sie bereits vor Beginn unserer eigentlichen Tätigkeit, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung sichergestellt wird. Damit gehen Sie kein Kostenrisiko ein.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 16. Juni 2017 von
letztes Update: 16. Juni 2017

Prozess- u. Verfahrenskostenhilfe

Falls erforderlich beantragen wir für Sie zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie von uns. Bei Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe werden von der Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch Rechtsanwaltskosten übernommen. Wenn ein Verfahren nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe durchgeführt werden soll, weisen Sie darauf
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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 2. September 2016 von
letztes Update: 2. September 2016