Bereits vor etwas mehr als zwei Jahren, am 20.12.2006, wurde die dritte Führerscheinrichtlinie verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt veröffentlicht. In dieser Richtlinie vorgesehen sind sowohl die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters als auch die gegenseitige Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse. Allerdings enthält die Richtlinie auch eine entscheidende Ausnahmeregelung. Diese ist jetzt am 19.01.2009 in Kraft getreten. Danach
(Weiterlesen…)
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 27. August 2019