Baurecht

Im Baurecht ist zu unterscheiden zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht. Zum privaten Baurecht zählen alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Werkverträgen wie zB. die Errichtung eines Hauses. In den Bereich des privaten Baurechts gehören entgegen dem Wortlaut nicht in erster Linie Ansprüche von Privatleuten. Vielmehr geht es häufig um die Erbringung von gewerblichen Leistungen, wobei oftmals auch die Anwendung der VOB Gegenstand der anwaltlichen Prüfung ist.

Das öffentliche Baurecht hingegen betrifft zB  Fragen der Baugenehmigung, behördlicher Einschränkungen bzw, Verfügungen usw..

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 24. Februar 2024 von
letztes Update: 24. Februar 2024