Wer an wen Unterhalt zahlen muss, ist eine der wichtigsten Fragen im Familienrecht. Bei einer Scheidung z.B. können sowohl Unterhaltsansprüche der Ehepartner als auch der Kinder bestehen. Der Unterhaltsanspruch der Eheleute richtet sich dabei grundsätzlich nach den finanziellen Verhältnissen beider Eheleute, der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes hingegen in aller Regel nur nach dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils.
Aber auch bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. Wurde ein gemeinsames Kind geboren, ist neben dem Kindesunterhalt auch ein Betreuungsunterhalt der Mutter möglich, die eventuell auf Grund der Geburt des Kindes vorübergehend keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Zu erwähnen ist auch der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre Kinder. Dieser Unterhaltsanspruch wird in aller Regel nicht von den Eltern selbst sondern zB wenn diese in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, von dritter Seite auf Grund eines Anspruchsüberganges geltend gemacht.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 26. Juni 2013
Scheidungsantrag ohne Termin
Einen Scheidungsauftrag können Sie bei uns gerne auch ohne persönlichen Besprechungstermin erteilen. Sie können uns gerne anrufen oder einfach das folgende Formular für den Scheidungsantrag online verwenden. Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen. Hinweis zum Datenschutz: Die Formulare auf unserer Homepage werden von unserem Dienstleistungsanbieter DWFormmailer (https://www.dw-formmailer.de) bereitgestellt.Zum Zweck der Übermittlung und Verarbeitung werden die
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Familienrecht – Scheidungsantrag online
Hier können Sie den Scheidungsantrag online stellen. Wir empfehlen folgende Vorgehensweise: Scheidungskosten berechnen Scheidungsformular ausfüllen Besprechungstermin oder Telefonat mit Rechtsanwalt Den Rest erledigen wir… Hinweis zum Datenschutz: Die Formulare auf unserer Homepage werden von unserem Dienstleistungsanbieter DWFormmailer (https://www.dw-formmailer.de) bereitgestellt.Zum Zweck der Übermittlung und Verarbeitung werden die Daten auf die Server von DWFormmailer weitergeleitet.Betreiber dieses Internetportals
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Einvernehmliche Scheidung – Scheidungsvereinbarung
Was ist das wichtigste, was in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden sollte: Sorgerecht/Umgang Kinder Unterhalt für die Kinder Trennungsunterhalt Ehegatte nachehelicher Unterhalt Ehegatte Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung Hausratsteilung Nutzung der Ehewohnung Eine Scheidungsvereinbarung hilft, die Kosten einer streitigen Scheidung zu vermeiden. Die Kosten einer einnvernehmlichen Scheidung können Sie hier berechnen: Scheidungskosten berechnen Scheidung online beantragen Nach der
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Abfindung – Scheidung
Nicht selten kommt es vor, dass einer der Ehegatten unmittelbar vor dem Scheidungsverfahren eine Abfindung aufgrund des Verlustes seines Arbeitsplatzes erhält. Es stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit die Abfindung bei der Berechnung von Unterhalt und Zugewinn zu berücksichtigen ist. Bereits mehrfach hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Abfindung im Rahmen der Unterhaltsberechnung
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Scheidung mit nur einem Anwalt
In einem Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, das heisst die Parteien müssen anwaltlich vertreten sein, wenn sie rechtswirksame Anträge stellen wollen. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, besteht die Möglchkeit einer einverständlichen Ehescheidung. In diesem Falle ist lediglich einer der Eheleute anwaltlich vertreten und der ander Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag zu. Dies hat den
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Unterhalt nach Scheidung gegen die Erben
Unterhalt nach Scheidung gegen die Erben Obgleich nach der aktuellen Rechtslage ein lebenslanger nachehelicher Unterhaltsanspruch nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommt, kann sich die Problematik stellen, dass im Zeitpunkt des Todes des geschiedenen Ehegatten gegen diesen noch ein Unterhaltsanspruch bestand. Es stellt sich dann die Frage, ob der Unterhaltsanspruch auch gegen die Erben des
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Unterhalt/Unterhalt verlangen
Unterhalt verlangen Gemäß § 1613 BGB kann Unterhalt rückwirkend nur verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete zur Zahlung des Unterhaltes oder zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert wurde. Rückwirkend ist der Unterhalt dann ab dem ersten des Monats zu zahlen, in dem die entsprechende Aufforderung zugegangen ist. Das Aufforderungsschreiben muss also mindestens folgenden Inhalt haben: „Zum
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Unterhalt/Unterhalt für Kinder
Die Lebensstellung der Kinder richtet sich grundsätzlich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern. Eine eigenständige Lebensstellung haben die Kinder erst dann, wenn sie z.B. einen eigenen Haushalt gründen oder wenn sie ihre Ausbildung beendet haben und ein eigenes Einkommen erzielen. Solange die Kinder keine eigene Lebensstellung haben, ist der Unterhalt nach dem Einkommen der
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Unterhalt/Unterhaltstabelle 2015
Der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich grundsätzlich nach den Einkommensverhältnissen der Eltern. Ist nur ein Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet, zB weil der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung für das minderjährige Kind durch Betreuungsleistungen erfüllt, ist ausschließlich das Einkommen des zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil maßgeblich. Abhängig vom Alter des Kindes lässt sich der entsprechenden Einkommensgruppe der Düsseldorfer
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Unterhalt/Unterhalt – Vollj. Kind
Für den Unterhalt eines volljährigen Kindes haften grundsätzlich beide Elternteile. Anders als während der Minderjährigkeit ist also auch das Einkommen des Elternteils, der das Kind betreut, in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen. Welcher Unterhaltsbedarf dem Kind zusteht, richtet sich unter anderem danach, ob das Kind bereits einen eigenen Hausstand hat oder ob es noch bei einem der
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