Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Aufgrund der besonderen sozialpolitischen Relevanz ist das Mietrecht unter dem Einfluss verschiedener politischer Strömungen und wandelnder gesellschaftlicher Bedürfnisse in der Vergangenheit mehrfach geändert und ergänzt worden. Einzelne Bereiche dieser Ergänzungen und Änderungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch jedoch nicht wieder, sondern wurden verstreut in die verschiedensten Vorschriften, wie z. B. die Betriebskostenverordnung, die Heizkostenverordnung oder die Wohnflächenverordnung aufgenommen. Die hieraus resultierende Zusammenhanglosigkeit und Unübersichtlichkeit verlangt daher geradezu nach einem auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Fachanwalt.

Als solcher steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Thomas Brehmel zur Verfügung. Dieser ist seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig und seit dem Jahre 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 24. Februar 2024 von
letztes Update: 24. Februar 2024