Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist eine Akteneinsicht für den Rechtsanwalt unverzichtbar. Deshalb bietet sich folgender Verfahrensablauf an.
Über unsere Webakte erteilen Sie uns das Mandat zur Überprüfung Ihres Bußgeldbescheides.
Der Rechtsanwalt beantragt dann die Gewährung von Akteneinsicht und setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung. Sie besprechen mit dem Rechtsanwalt die Möglichkeiten, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Besuchen Sie gegebenenfalls vorab unser Rechtsportal Verkehrsrecht.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Mauersberger u.a.
zuletzt bearbeitet
25. November 2009
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letztes Update: 25. November 2009
letztes Update: 25. November 2009