Die Kosten in einem Scheidungsverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert, der vom Gericht festgelegt wird. Maßgeblich ist insoweit das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute. Der Fachanwalt ist nicht teurer als ein Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung. Die Kosten sind bei jeder Anwaltskanzlei unabhängig von der Art der Beauftragung – auch bei der sogenannten Online Scheidung – gleich.
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