Die Kosten in einem Scheidungsverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert, der vom Gericht festgelegt wird. Maßgeblich ist insoweit das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute. Einige Gerichte nehmen einen Abschlag vor, wenn unterhaltsbedürftige Kinder vorhanden sind.
Der Fachanwalt ist nicht teurer als ein Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung, da alle Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen müssen.
Hier können Sie die Anwaltskosten im Scheidungsverfahren berechnen lassen:
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 20. November 2018