Beratungskosten

Eine Erstberatung kostet bei uns in aller Regel

bei einer Beratungsdauer von 15-30 Minuten 45,00 € – 90,00 €
bei einer Beratungsdauer von 30-45 Minuten 90,00 € – 135,00 €
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wir können Ihnen versichern, dass wir ohne ausdrückliche Kostenvereinbarung von den vorstehenden Beratungsgebühren im Einzelfall nur zu Ihren Gunsten abweichen werden.
Da sich Rechtsanwaltskosten nicht immer nur nach dem Zeitaufwand richten, sondern auch die Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit und das damit verbundene Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes berücksichtigt werden müssen, behalten wir uns vor, in Einzelfällen eine Beratung von der Vereinbarung einer höheren Vergütung abhängig zu machen. Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn Sie rechtzeitig informiert werden und einer höheren Beratungsgebühr ausdrücklich zustimmen.

Die Beratungsgebühren werden selbstverständlich angerechnet, falls nach der Beratung eine streitwertabhängige Tätigkeit beauftragt wird.

Wird bereits im Rahmen der Beratung ein Auftrag für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erteilt, berechnen wir keine gesonderten Beratungsgebühren sondern nur die Gebühren, die für das gerichtliche Verfahren ohnehin entstehen. Gegebenenfalls beantragen wir für Sie auch Verfahrenskostenhilfe oder vereinbaren mit Ihnen eine Ratenzahlung.

Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 7. März 2024 von
letztes Update: 7. März 2024

Rechtsschutzversicherung

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Teilen Sie uns einfach Ihre Versicherungsnummer mit, den Rest erledigen wir. Die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gehört zu unserem Service dazu.

Falls gewünscht, klären wir für Sie bereits vor Beginn unserer eigentlichen Tätigkeit, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung sichergestellt wird. Damit gehen Sie kein Kostenrisiko ein.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 7. März 2024 von
letztes Update: 7. März 2024

Scheidungskosten berechnen

Die Kosten in einem Scheidungsverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert, der vom Gericht festgelegt wird. Maßgeblich ist insoweit das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute. Einige Gerichte nehmen einen Abschlag vor, wenn unterhaltsbedürftige Kinder vorhanden sind. Bei Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleiches wird das Gericht einen etwas höheren Gegenstandswert festsetzen.

Der Fachanwalt ist nicht teurer als ein Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung, da alle Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen müssen. Die Kosten sind also bei jeder Anwaltskanzlei unabhängig von der Art des Auftrages – auch bei der sogenannten Online-Scheidung – immer gleich!

Wird der Anwalt im ersten Termin mit der Scheidung beauftragt, entstehen auch keine zusätzlichen Beratungskosten sondern nur die Gebühren für die Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren.

Hier können Sie die Anwaltskosten im Scheidungsverfahren berechnen lassen:

Nettoeinkommen-Ehemann (monatlich)
Nettoeinkommen-Ehefrau (monatlich)

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 7. März 2024 von
letztes Update: 7. März 2024

Kostenberechnungsprogramm

Hier geht es zu unserem Kostenberechnungsprogramm…

Die Kosten eines Rechtsanwaltes in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich in zivilrechtlichen oder familienrechtlichen Verfahren immer nach dem vom Gericht festzusetzenden Gegenstandswert. Die Gebühren sind für alle Rechtsanwälte gleich. Der Fachanwalt ist also auch nicht teurer als der Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung.
Die Gebühren richten sich insoweit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Hier können Sie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten abhängig vom Streitwert berechnen lassen:

(für Scheidungskosten bitte unser Berechnungsprogramm Scheidungskosten nutzen!)

Streitwert
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 7. März 2024 von
letztes Update: 7. März 2024

Prozess- u. Verfahrenskostenhilfe

Falls erforderlich beantragen wir für Sie zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie von uns.
Bei Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe werden von der Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch Rechtsanwaltskosten übernommen.
Wenn ein Verfahren nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe durchgeführt werden soll, weisen Sie darauf einfach zu Beginn der Besprechung hin. Der Rechtsanwalt wird mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrages besprechen, Ihnen erklären welche Unterlagen benötigt werden und alles Erforderliche in die Wege leiten.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 7. März 2024 von
letztes Update: 7. März 2024