Verkehrsrecht-Verkehrsunfall im Ausland

Groß ist der Ärger, wenn man während eines Urlaubs im Ausland dort auch noch in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Wenn dann die Schadensregulierung Probleme bereitet und nicht so erfolgt, wie sich das der Geschädigte vorstellt, muss man sich mit der Frage beschäftigen, wo die bestehenden Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können.

Diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 13.12.2007  zu klären.

Danach darf ein Geschädigter, der innerhalb der EU lebt, vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, die Klage gegen den Versicherer erheben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates der EU ansässig ist.

Der Geschädigte muss dann nicht in einem zeit- und kostenintensiven Verfahren im Ausland klagen, sondern kann dies an seinem Wohnsitzgericht tun.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Comments

  1. RA Kramer meint

    Sehr geehrter Herr Liebich,

    grundsätzlich gilt es am Unfallort zunächst Beweise zu sichern. Es empfiehlt sich, Fotos zu fertigen und gegebenenfalls die Daten von Zeugen aufzunehmen. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich immer die Polizei herbeizurufen. Dies gilt selbst dann, wenn der Unfallgegner seine Schuld am Unfallort einräumt.

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