Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Bei einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Deshalb kann bedenkenfrei ein Rechtsanwalt mit der Regulierung der Ansprüche beauftragt werden. Der Mandant spart Zeit und Arbeit und stellt zudem durch die Beratung vom Fachanwalt Verkehrsrecht sicher, dass alle möglichen Ansprüche angemeldet werden.

Bevor eine Kontaktaufnahme zur gegnerischen Versicherung erfolgt, empfiehlt es sich immer, zunächst mit dem eigenen Rechtsanwalt zu sprechen. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die bei der Prüfung der Haftungsfrage letztendlich ausschlaggebend sind. Insbesondere die Schilderung des Unfallherganges sollte niemals ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Hinzu kommt, dass Sie vom Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu beraten werden, welche einzelnen Positionen in die Schadensberechnung einzubeziehen sind.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 24. Februar 2024 von
letztes Update: 24. Februar 2024