Falls erforderlich beantragen wir für Sie zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie von uns.
Bei Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe werden von der Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch Rechtsanwaltskosten übernommen.
Wenn ein Verfahren nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe durchgeführt werden soll, weisen Sie darauf einfach zu Beginn der Besprechung hin. Der Rechtsanwalt wird mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrages besprechen, Ihnen erklären welche Unterlagen benötigt werden und alles Erforderliche in die Wege leiten.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 1. Juni 2024