In einem Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, das heisst die Parteien müssen anwaltlich vertreten sein, wenn sie rechtswirksame Anträge stellen wollen.
Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, besteht die Möglchkeit einer einverständlichen Ehescheidung. In diesem Falle ist lediglich einer der Eheleute anwaltlich vertreten und der ander Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag zu. Dies hat den Vorteil, dass neben den Gerichtskosten die Anwaltskosten nur einmal entstehen. Die Eheleute können vereinbaren, dass sämtliche Kosten, also auch die Anwaltskosten, geteilt werden.
Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass häufig falsch verstanden wird, was es heisst, dass beide Eheleute nur einen Anwalt haben. Der Rechtsanwalt ist selbstverständlich verpflichtet, ausschließlich die Interessen des Mandanten wahrzunehmen. Im Falle einer einverständlichen Ehescheidung kann er nur von einem Ehegatten beauftragt werden. Sind sich die Eheleute aber tatsächlich über alles einig, gibt es dabei keine Probleme. Sollte jedoch irgendetwas streitig werden, muss der Anwalt sofort Partei ergreifen und kann nicht auch den anderen Ehegatten beraten.
Die Scheidung mit nur einem Anwalt ist in aller Regel nur dann zu empfehlen, wenn sich die Eheleute über alle Trennungsfolgen umfassend verständigt haben, keinen Klärungsbedarf sehen oder vielleicht in einer Scheidungsfolgenvereinbarung bereits alles geregelt haben. Hierzu sollte man sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 25. Februar 2024
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