Scheidung – Hauskredit

Im Falle einer Trennung stellt sich häufig die Frage, wer den Hauskredit zu bezahlen hat und wie mit dem Haus generell verfahren werden kann.

In aller Regel stehen beide Eheleute im Grundbuch und beide haben auch den Kreditvertrag gesamtschuldnerisch unterzeichnet. Die Bank kann sich in diesem Fall aussuchen, wer von beiden Ehegatten den Kredit bezahlen soll. Hat also z.B. bislang der Ehemann die Hausrate überwiesen, könnte sich die Bank, wenn die Raten ausbleiben, auch an die Ehefrau wenden. Daraus ergibt sich, dass in aller Regel davon abzuraten ist, bei einem Auszug aus dem Haus die Zahlung der Kreditraten ohne Absprache mit dem Partner einfach einzustellen. In diesem Falle drohen weitere Zinsen, Kosten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw., für welche beide Ehegatten gegenüber der Bank unabhängig von der Trennung weiterhin gesamtschuldnerisch haften.

Merke:
Eine Trennung oder der Auszug aus dem Haus ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank!

Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten sieht dies selbstverständlich ganz anders aus.
Per Gesetz haften die Eheleute für einen gemeinsamen Kredit im Zweifel jeweils zur Hälfte. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es eine anderslautende Absprache gibt.
Deshalb besteht im Falle eines Auszuges aus dem Haus Handlungsbedarf. Es sollte entweder geklärt werden, ob ein Unterhaltsanspruch besteht und im Rahmen dessen der Hauskredit berücksichtigt wird oder ob ein Nutzungsentgelt gezahlt werden muss.
Der Ehegatte, der ausgezogen ist, hat einen Anspruch auf Nutzungsentgelt, gegebenfalls kann eine Verrechnung mit den Kreditansprüchen erfolgen. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass der Ehegatte, der im Haus verblieben ist, zukünftig den Kredit allein bezahlen muss.

Merke:
Im Falle eines Auszuges aus dem Haus, Unterhalt oder Nutzungsentgelt regeln!

Im weiteren Verlauf gibt es dann in aller Regel nur drei Möglichkeiten, was mit dem Haus bei einer endgültigen Trennung geschehen kann.

1.

Es wäre möglich, dass das Haus verkauft oder versteigert wird, d.h dass ein Dritter das Eigentum der Eheleute übernimmt.

Von dem Verkaufs- bzw. Vertseigerungserlös wird der Kredit bezahlt. Bleibt etwas übrig, egal ob positiv oder negativ, muss dies hälftig geteilt werden.

2.

Einer der beiden Ehegatten überträgt seine im Grundbuch eingetragene Eigentumshälfte, der andere wird dann Alleineigentümer.

Im Innenverhältnis stellt der Ehegatte, der das Haus übernimmt, den anderen von der Haftung frei. Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Absicherung. Bestenfalls erteilt die Bank die Zustimmung zur Schuldhaftentlassung.

3.

Die Eheleute bleiben weiterhin je zur Hälfte Miteigentümer. Mit der Scheidung muss nicht zwingend etwas an der Eigentumslage geändert werden.

Empfehlung:

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung sollte bei einer Trennung umgehend geklärt werden, welche Möglichkeiten in Betracht kommen. Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich je nach Zeitaufwand auf ca. 90,00 € zzgl Mehrwertsteuer. Der Anwalt wird Ihnen sagen, welche Schritte in die Wege geleitet werden müssen.

Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 24. Februar 2024 von
letztes Update: 24. Februar 2024

  • Einvernehmliche Scheidung – Scheidungsvereinbarung
    Was ist das wichtigste, was in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden sollte: Eine Scheidungsvereinbarung hilft,  die Kosten einer streitigen Scheidung zu vermeiden. Die Kosten einer einnvernehmlichen Scheidung können Sie hier berechnen: Scheidungskosten berechnen Den Scheidungsantrag können Sie auch online beauftragen: Scheidung online beantragen Nach der ab dem 01.09.2009 geltenden Rechtslage ist
    (Weiterlesen...)
  • Unterhalt/Unterhaltstabelle
    Der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich grundsätzlich nach den Einkommensverhältnissen der Eltern. Ist nur ein Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet, z.B. weil der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung für das minderjährige Kind durch Betreuungsleistungen erfüllt, ist ausschließlich das Einkommen des zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil maßgeblich. Abhängig vom Alter des Kindes lässt sich
    (Weiterlesen...)
  • Scheidungskosten berechnen
    Die Kosten in einem Scheidungsverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert, der vom Gericht festgelegt wird. Maßgeblich ist insoweit das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute. Der Fachanwalt ist nicht teurer als ein Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung. Die Kosten sind bei jeder Anwaltskanzlei unabhängig von der Art der Beauftragung - auch bei der sogenannten Online Scheidung - gleich.
  • Scheidungsantrag ohne Termin
    Einen Scheidungsauftrag können Sie bei uns gerne auch ohne persönlichen Besprechungstermin erteilen. Sie können einen Telefontermin über unsere Online-Terminbuchung vereinbaren, uns auch ohne Termin anrufen oder einfach unser Formular für den Scheidungsantrag online verwenden.
  • Ablauf einer Scheidung
    Für ein gerichtliches Scheidungsverfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben. Voraussetzung einer jeden Scheidung ist abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Im Rahmen der anwaltlichen Beratung wird häufig die Frage gestellt, wann die Trennung beginnt. Oftmals haben die Mandanten die Vorstellung,
    (Weiterlesen...)
  • Scheidung mit nur einem Anwalt
    In einem Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, das heisst die Parteien müssen anwaltlich vertreten sein, wenn sie rechtswirksame Anträge stellen wollen. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, besteht die Möglchkeit einer einverständlichen Ehescheidung. In diesem Falle ist lediglich einer der Eheleute anwaltlich vertreten und der ander Ehegatte stimmt dem
    (Weiterlesen...)
  • Scheidung – Hauskredit
    Im Falle einer Trennung stellt sich häufig die Frage, wer den Hauskredit zu bezahlen hat und wie mit dem Haus generell verfahren werden kann. In aller Regel stehen beide Eheleute im Grundbuch und beide haben auch den Kreditvertrag gesamtschuldnerisch unterzeichnet. Die Bank kann sich in diesem Fall aussuchen, wer von
    (Weiterlesen...)
  • Scheidung ohne Trennungsjahr
    Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Vorstellung, bei einer kurzen Ehe sei ein Trennungsjahr nicht erforderlich. Selbst wenn sich die Eheleute unmittelbar nach der Hochzeit trennen, kommt im Normalfall eine Scheidung erst mit Ablauf des Trennungsjahres in Betracht. Einziger Ausnahmefall, in dem auf die Einhaltung des Trennungsjahres verzichtet werden darf, ist
    (Weiterlesen...)
  • Familienrecht – Scheidungsantrag online
    Hier können Sie den Scheidungsantrag online stellen.
  • Abfindung – Scheidung
    Nicht selten kommt es vor, dass einer der Ehegatten unmittelbar vor dem Scheidungsverfahren eine Abfindung aufgrund des Verlustes seines Arbeitsplatzes erhält. Es stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit die Abfindung bei der Berechnung von Unterhalt und Zugewinn zu berücksichtigen ist. Bereits mehrfach hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine
    (Weiterlesen...)
  • Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren
    Wer außer Stande ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zu übernehmen, der hat einen Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Sofern Sie die Einleitung eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens in Erwägung ziehen, beraten wir Sie gerne dazu, ob ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sinnvoll ist. Gegebenfalls stellen wir für Sie den entsprechenden
    (Weiterlesen...)
  • Scheidung – Unterhalt und Altersvorsorge
    Geht es um die Zahlung von Ehegattenunterhalt, bestehen nur wenige Möglichkeiten, auf die Unterhaltshöhe Einfluss zu nehmen. Eine dieser Möglichkeiten ist aber in den Unterhaltsleitlinien ausdrücklich vorgesehen. Es ist nämlich in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zusätzliche Altersversorgung betrieben werden darf, die unterhaltsrechtlich beim Ehegattenunterhalt bis zu 4 % des
    (Weiterlesen...)
  • Unterhalt/Unterhalt des Ehegatten
    Grundsätzlich unterschieden wird zwischen dem Unterhalt während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt) und dem nachehelichen Unterhalt. Anders als beim Trennungsunterhalt ist beim nachehelichen Unterhalt  immer zu überlegen, ob dieser von vornherein zu befristen ist. Gemäß § 1569 BGB obliegt es grundsätzlich jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Keineswegs lässt sich
    (Weiterlesen...)
  • Unterhalt/Unterhalt verlangen
    Unterhalt verlangen Gemäß § 1613 BGB kann Unterhalt rückwirkend nur verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete zur Zahlung des Unterhaltes oder zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse  aufgefordert wurde. Rückwirkend ist der Unterhalt dann ab dem ersten des Monats zu zahlen, in dem die entsprechende Aufforderung zugegangen ist. Das Aufforderungsschreiben muss also
    (Weiterlesen...)
  • Scheidung – Neues Recht zum 01.09.2009
    Im Scheidungsrecht hat sich zum 01.09.2009 vieles geändert. Der Versorgungsausgleich wurde reformiert. Das neue Recht soll die Aufteilung der Rentenanwartschaften im Falle der Scheidung vereinfachen. Es wird zukünftiger auch leichter möglich sein, den Versorgungsausgleich auszuschließen. Das Rentnerprivileg fällt weg.  Zukünftig wird die Rente des ausgleichspflichtigen Ehegatten auch dann sofort gekürzt,
    (Weiterlesen...)
  • Unterhalt/Unterhalt für Kinder
    Die Lebensstellung der Kinder richtet sich grundsätzlich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern. Eine eigenständige Lebensstellung haben die Kinder erst dann, wenn sie z.B. einen eigenen Haushalt gründen oder wenn sie ihre Ausbildung beendet haben und ein eigenes Einkommen erzielen. Solange die Kinder keine eigene Lebensstellung haben, ist der
    (Weiterlesen...)
  • Scheidung ohne Anwalt
    Eine Scheidung ohne Anwalt ist nach wie vor nicht möglich. Mindestens einer der Ehegatten muss anwaltlich vertreten sein, denn für das gerichtliche Scheidungsverfahren besteht nach dem Gesetz nach wie vor Anwaltszwang. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind aber oftmals nicht so hoch, wie sich diese viele Mandanten vorstellen. Außerdem gibt es
    (Weiterlesen...)
  • Unterhalt/Mindestunterhalt für Kinder bei geringem Einkommen
    Mindestunterhalt für Kinder bei geringem Einkommen der Eltern Der Unterhalt eines minderjährigen Kindes richtet sich nach dem Einkommen seiner Eltern. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung des Kindes. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist zum Barunterhalt verpflichtet. Gerade in den
    (Weiterlesen...)
  • Unterhalt/Unterhalt – Vollj. Kind
    Für den Unterhalt eines volljährigen Kindes haften grundsätzlich beide Elternteile. Anders als während der Minderjährigkeit ist also auch das Einkommen des Elternteils, der das Kind betreut, in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen. Welcher Unterhaltsbedarf dem Kind zusteht, richtet sich unter anderem danach, ob das Kind bereits einen eigenen Hausstand hat oder ob
    (Weiterlesen...)
  • Unterhalt – Firmen-PKW
    Im Rahmen einer Unterhaltsberechnung sind geldwerte Vorteile zu berücksichtigen. Einen solchen Vorteil stellt auch die Nutzung eines Firmen-PKWs dar. In einer Entscheidung vom 07.05.2013 hatte sich das OlG Brandenburg unter anderem mit dieser Frage zu befassen und dazu im wesentlichen folgendes ausgeführt: In welcher Höhe der geldwerte Vorteil in der
    (Weiterlesen...)

Comments

  1. P.Müller meint

    Was ist, wenn sich die Bank weigert, die Ehefrau aus dem
    Kredit zu entlassen? Kann ich das Haus trotzdem übernehmen?

    • RA Mauersberger meint

      Eine Übertragung des Hauses ist dennoch denkbar. Allerdings wird derjenige, der seinen Miteigentumsanteil aufgibt, auf eine andere Absicherung als die Entlassung aus dem Kreditvertrag bestehen. Möglich ist in solchen Fällen zB die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung, die nur für den Fall gilt, dass vom anderen Ehegatten die Zusage der Freistellung von dem Kredit nicht eingehalten werden kann.

  2. RA Mauersberger meint

    Sehr geehrter Herr Liebelt,

    eine einzelfallbezogene Rechtsberatung ist auf diesem Wege leider nicht möglich. Eine ausführliche Beratung setzt immer voraus, dass gemeinsam der vollständige Sachverhalt besprochen wird, denn bekanntermaßen liegt die Tücke im Detail.
    Gerne geben ich aber folgende Hinweise:
    Unter Berücksichtigung der beiderseitigen Einkommensverhältnisse muss zunächst geprüft werden, ob und ggf. welche wechselseitigen Unterhaltsansprüche bestehen. Es könnte sein, dass die Nutzung des Hauses im Rahmen der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist, so dass bereits auf diesem Wege ein finanzieller Ausgleich zu Ihren Gunsten erfolgen kann.
    Kommt ein Unterhaltsanspruch nicht in Betracht, muss ein Anspruch auf Nutzungsentgelt geltend gemacht werden, möglichst schriftlich, wegen des Nachweises.
    Vielleicht hilft ein anwaltliches Schreiben an Ihre Ehefrau zwecks Aufklärung über die möglichen finanziellen Folgen, falls sich die Ehefrau weiterhin weigert, an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken.
    Schlussendlich kommt eventuell ein Antrag auf Teilungsversteigerung in Frage.

  3. RA Mauersberger meint

    Sehr geehrte Frau Olbert,

    für ein Erstberatungsgespräch mit einer Dauer von ca. 1/2 Stunde berechne ich ein Pauschalhonorar von 50,00 € zzgl. MwSt.

    MfG
    K.Mauersberger

  4. RA Mauersberger meint

    Ob ein Ehegatte, der einen Kreditvertrag mit unterschrieben hat, aus der Schuldhaft entlassen wird, ist allein Sache der Bank. Diese bestimmt, welche Kriterien erfüllt sein müssen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit der Bank in Verbindung zu setzen und ggf. auch andere Finanzierungsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen.
    Sollte die Bank die Zustimmung zur Schuldhaftentlassung verweigern, können für denjenigen Ehegatten, der seine Hälfte auf den anderen überträgt, andere Sicherungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Hierzu gehört z. B. die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. In diesem Fall wird im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten vereinbart, dass der Ehegatte, der das Haus zu Alleineigentum übernimmt, den anderen Ehegatten von den Schulden freistellt und im Falle einer Verletzung dieser Freistellungsverpflichtung eine Rückauflassung an den anderen Ehegatten möglich ist.
    Manchmal ist es auch denkbar, dass man die Eigentumslage so belässt, wie sie auch vor der Trennung war und lediglich eine Vereinbarung dazu trifft, ob an den Ehegatten auf Grund des Auszuges ein Nutzungsentgelt gezahlt werden soll. Dieses Nutzungsentgelt kann dann mit dem Anteil an den Kreditraten verrechnet werden. Häufig ist es so, dass der Kredit in etwa auch dem Wohnwert entspricht. Im Ergebnis kann es dann gerecht sein, dass derjenige, der im Haus verbleibt, die Kreditraten weiter allein bezahlt, der andere auf Grund seines Auszuges aber auch keine Entschädigung verlangen kann. Auf Dauer ist dies in aller Regel keine Lösung, da der im Haus verbleibende Ehegatte nicht die Kreditrate für ein Objekt allein bezahlen will, welches ihm nur zur Hälfte gehört. In Fällen, in denen ein Verkauf des Hauses aber unbedingt vermieden werden soll, kann eine solche Lösung durchaus für einen auch längeren Übergangszeitraum in Betracht gezogen werden.