Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Vorstellung, bei einer kurzen Ehe sei ein Trennungsjahr nicht erforderlich.
Selbst wenn sich die Eheleute unmittelbar nach der Hochzeit trennen, kommt im Normalfall eine Scheidung erst mit Ablauf des Trennungsjahres in Betracht. Einziger Ausnahmefall, in dem auf die Einhaltung des Trennungsjahres verzichtet werden darf, ist die Härtescheidung, die aber insoweit an ganz andere Voraussetzungen geknüpft ist. Allein aus der Dauer des Zusammenlebens ergibt sich ein Härtefall selbstverständlich nicht.
Abgesehen davon sollte man sich gut überlegen, ob man das Risiko eines verfrühten Scheidungsantrages tatsächlich in Kauf nehmen möchte. Im schlimmsten Fall wird das Familiengericht den Scheidungsantrag zurückweisen und der Antragsteller hat dann sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 26. Juni 2013