Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren

Wer außer Stande ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zu übernehmen, der hat einen Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Sofern Sie die Einleitung eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens in Erwägung ziehen, beraten wir Sie gerne dazu, ob ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sinnvoll ist. Gegebenfalls stellen wir für Sie den entsprechenden Antrag.

Wenn Sie zu Beginn der Beratung darauf hinweisen, dass es Ihnen zunächst lediglich um die Frage der Verfahrenskostenhilfebewilligung geht, können wir Ihnen versichern, dass wir insoweit keine Kosten abrechnen weren.  Sie können also völlig unverbindlich einen Beratungstermin vereinbaren und zunächst abklären lassen, ob die Scheidung für Sie kostenfrei durchgeführt werden kann.

Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Berlin

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019