Allgemeines Vertragsrecht

aktualisiert am 9. Januar 2011

Allgemeines Vertragsrecht

Das Allgemeine Vertragsrecht bezeichnet die Fälle, in denen es um Zivilrecht geht und keines der speziellen Rechtsgebiete wie zB Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder Mietrecht betroffen ist. Beispielsweise fallen die Überprüfung von Telefonverträgen, Probleme mit dem Stromversorger oder ähnliches darunter.

Für die Bearbeitung solcher Zivilrechtsstreitigkeiten stehen in unserer Rechtsanwaltssozietät mehrere Rechtsanwälte zur Verfügung. Bitte melden Sie sich in dem für Ihren Wohnort zuständigen Sekretariat. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen sagen, welcher Rechtsanwalt Ihre Angelegenheit übernehmen kann.

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