Allgemeines Vertragsrecht

Das Allgemeine Vertragsrecht bezeichnet die Fälle, in denen es um Zivilrecht geht und keines der speziellen Rechtsgebiete wie z.B. Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder Mietrecht betroffen ist. Beispielsweise fallen die Überprüfung von Telefonverträgen, Probleme mit dem Stromversorger oder ähnliches darunter.

Für die Bearbeitung solcher Zivilrechtsstreitigkeiten stehen in unserer Rechtsanwaltssozietät mehrere Rechtsanwälte zur Verfügung. Bitte melden Sie sich in dem für Ihren Wohnort zuständigen Sekretariat. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen sagen, welcher Rechtsanwalt Ihre Angelegenheit übernehmen kann.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 12. September 2015 von
letztes Update: 12. September 2015