Beratungshilfeformular

Beratungshilfe

Ist jemand finanziell nicht in der Lage, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe. Diese bezieht sich aber immer nur auf eine außergerichtliche Tätigkeit.

Beratungshilfe kommt also in Betracht, wenn Sie sich zunächst nur von einem Rechtsanwalt beraten lassen wollen oder wenn dieser für Sie ein außergerichtliches Schreiben (z.B. eine Zahlungsaufforderung o.ä.) fertigen soll.

Das Formular für die Beantragung von Beratungshilfe erhalten Sie hier:

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Unsere Standorte:
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 11. Juni 2009 von
letztes Update: 11. Juni 2009