Beratungshilfe
Ist jemand finanziell nicht in der Lage, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe. Diese bezieht sich aber immer nur auf eine außergerichtliche Tätigkeit.
Beratungshilfe kommt also in Betracht, wenn Sie sich zunächst nur von einem Rechtsanwalt beraten lassen wollen oder wenn dieser für Sie ein außergerichtliches Schreiben (z.B. eine Zahlungsaufforderung o.ä.) fertigen soll.
Das Formular für die Beantragung von Beratungshilfe erhalten Sie hier:
Achtung! Ein Download bleibt unseren Mandanten vorbehalten. Sie benötigen ein Passwort, bitte melden Sie sich in einem unserer Sekretariate!
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 11. Juni 2009