Prozesskostenhilfe
Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren für ein gerichtliches Verfahren zu bezahlen, hat, sofern das Vorgehen Aussicht auf Erfolg verspricht, einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird durch den von Ihnen ausgesuchten Rechtsanwalt gestellt. Der Rechtsanwalt prüft, ob eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Die Prozesskostenhilfe betrifft immer eine gerichtliche Tätigkeit.
Das Formular für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier:
Achtung! Ein Download bleibt unseren Mandanten vorbehalten. Sie benötigen ein Passwort, bitte melden Sie sich in einem unserer Sekratariate!
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 16. April 2009