Voraussichtliche Scheidungskosten 


Bitte überprüfen Sie nochmals Ihre Eingaben, bitte geben Sie jeweils ganze Zahlen ein.

Sie haben ein Nettoeinkommen von 0,00 € und 0,00 € angegeben.
Der Streitwert beträgt in diesem Fall ohne Berücksichtigung
des Versorgungsausgleiches voraussichtlich: 0,00 €.

Die Gebühren betragen netto einschließich Auslagenpauschale 0,00 €.

Hinzu kommt Mehrwertsteuer in Höhe von 0,00 €.

Die Rechtsanwaltskosten betragen somit insgesamt 0,00 €.
Die Gerichtskosten betragen 0,00 €.

Die Scheidungskosten insgesamt betragen somit 0,00 €.

Die Gerichtskosten müssen von den Parteien grundsätzlich jeweils zur Hälfte getragen werden. Das heisst, Ihr Anteil an den Gesamtkosten beträgt 0,00 €.

Es ist anzumerken, dass einige Gerichte für die Kinder einen Abschlag auf den Streitwert berechnen. Gegebenenfalls können sich die Gebühren etwas verringern.
Weiterhin möchte ich anmerken, dass auch eine Anrechnung für vorhandenes Vermögen denkbar ist. Dies betrifft nach unserer Erfahrung aber nur sehr seltene Ausnahmefälle, wenn sehr beträchtliche Vermögenswerte vorhanden sind. Im Normalfall wird eine Anrechnung nicht erfolgen.

Bei einer Online-Scheidung bieten wir gerne die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung in Höhe von monatlich 50,00 € an!

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