Verkehrskontrolle

Werden im Rahmen einer Verkehrskontrolle Fragen gestellt, kann es durchaus sinnvoll sein, diese nicht oder nicht wahrheitsgemäß zu beantworten. Zwar hat der Beschuldigte einer Straftat oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit grundsätzlich kein Recht zur Lüge. Andererseits macht sich ein Beschuldigter aber auch nicht strafbar, wenn er die Unwahrheit sagt. Wenn Sie der Polizeibeamte fragt, ob Sie etwas
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 25. Mai 2013 von
letztes Update: 25. Mai 2013