Das Arbeitsrecht regelt in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Typische Fälle des Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht sind:
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Abmahnung
- Geltendmachung von Vergütungsansprüchen
- Prüfung von Arbeitsverträgen
Im Arbeitsrecht findet sich die Besonderheit, dass vieles in Tarifverträgen geregelt wird. Der Rechtsanwalt hat bei jedem arbeitsrechtlichen Fall zunächst einmal zu prüfen, woraus sich im konkreten Fall die arbeitsrechtlichen Grundlagen ergeben.
Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung eine besondere Rolle spielt. Für das arbeitsgerichtliche Verfahren in der ersten Instanz gilt nämlich die Ausnahme, dass unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernehmen wir für Sie die Kostendeckungsanfrage. Sie müssen dazu nur dem Rechtsanwalt Ihre Versicherungsnummer mitteilen.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 29. Januar 2019
Kündigung/Allgemeines zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Eine gute Arbeit zu haben, ist heute wichtiger denn je. Der Verlust des Arbeitsplatzes hat häufig weitreichende Konsequenzen. Einer neuer Arbeitsplatz steht vielleicht in Aussicht, aber ob man dort von Beginn an eine adäquate Vergütung erhält, ist fraglich. Um so länger man beim alten Arbeitgeber war, umso mehr Schutz bietet der Gesetzgeber vor einer Kündigung.
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Kündigung/Kündigungsschutz online
Haben Sie eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten? Geht es Ihnen auf Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses um die Zahlung einer Abfindung? Wussten Sie, dass nach Zugang der Kündigung eine Frist von drei Wochen läuft, innerhalb derer Sie gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht vorgehen müssen? Wir empfehlen folgende Vorgehensweise: Online-Formular Kündigungsschutz ausfüllen Besprechungstermin oder Telefonat mit
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Kündigung/Abfindung – Einkommenssteuer – Sozialversicherung
Die Zahlung von Abfindungen fällt häufig beim Abschluss von Aufhebungsverträgen, bei vergleichsweiser Einigung über das Ende eines Arbeitsverhältnisses und beim Bestehen von Sozialplänen an. Bis zum 31.12.2005 waren solche Abfindungen von der Einkommenssteuer befreit. Diese Regelung ist zum 01.01.2006 aufgehoben worden. Seitdem fällt auf den Abfindungsbetrag Einkommenssteuer an. Sind im Gesamtbetrag der Abfindung auch noch
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Kündigung/Abfindung und Arbeitslosengeld
Erhält ein Arbeitnehmer eine ordentliche, meist betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses und erhebt er hiergegen Kündigungsschutzklage, enden solche Verfahren in nicht wenigen Fällen mit dem Abschluss eines so genannten Beendigungsvergleiches. In diesem wird ein Ende des Arbeitsverhältnisses sowie nicht selten die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Aber auch ohne Ausspruch einer Kündigung wird gelegentlich die Beendigung des
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Bezahlung/Aufrechnung im Arbeitsrecht
Oftmals, insbesondere, wenn ohnehin das Ende eines Arbeitsverhältnisses abzusehen ist, kürzt der Arbeitgeber den Nettolohn des Arbeitnehmers mit der Begründung, ihm stünden noch Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer zu. Eine solche Verrechnung ist jedoch entgegen der Auffassung vieler Arbeitgeber, selbst wenn tatsächlich Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer bestehen sollten, nur in sehr engen Grenzen zulässig. Der Arbeitgeber
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