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Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 8. März 2014
- Kündigung/Allgemeines zur Kündigung des ArbeitsverhältnissesEine gute Arbeit zu haben, ist heute wichtiger denn je. Der Verlust des Arbeitsplatzes hat häufig weitreichende Konsequenzen. Einer neuer Arbeitsplatz steht vielleicht in Aussicht, aber ob man dort von Beginn an eine adäquate Vergütung erhält, ist fraglich. Um so länger man beim alten Arbeitgeber war, umso mehr Schutz bietet
(Weiterlesen...) - Kündigung/Kündigungsschutz onlineHaben Sie eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten? Geht es Ihnen auf Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses um die Zahlung einer Abfindung? Wussten Sie, dass nach Zugang der Kündigung eine Frist von drei Wochen läuft, innerhalb derer Sie gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht vorgehen müssen? Wir empfehlen folgende Vorgehensweise: Online-Formular Kündigungsschutz
(Weiterlesen...) - Kündigung/Abfindung – Einkommenssteuer – SozialversicherungDie Zahlung von Abfindungen fällt häufig beim Abschluss von Aufhebungsverträgen, bei vergleichsweiser Einigung über das Ende eines Arbeitsverhältnisses und beim Bestehen von Sozialplänen an. Bis zum 31.12.2005 waren solche Abfindungen von der Einkommenssteuer befreit. Diese Regelung ist zum 01.01.2006 aufgehoben worden. Seitdem fällt auf den Abfindungsbetrag Einkommenssteuer an. Sind im
(Weiterlesen...) - Kündigung/Abfindung und ArbeitslosengeldErhält ein Arbeitnehmer eine ordentliche, meist betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses und erhebt er hiergegen Kündigungsschutzklage, enden solche Verfahren in nicht wenigen Fällen mit dem Abschluss eines so genannten Beendigungsvergleiches. In diesem wird ein Ende des Arbeitsverhältnisses sowie nicht selten die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Aber auch ohne Ausspruch einer Kündigung
(Weiterlesen...) - Bezahlung/Aufrechnung im ArbeitsrechtOftmals, insbesondere, wenn ohnehin das Ende eines Arbeitsverhältnisses abzusehen ist, kürzt der Arbeitgeber den Nettolohn des Arbeitnehmers mit der Begründung, ihm stünden noch Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer zu. Eine solche Verrechnung ist jedoch entgegen der Auffassung vieler Arbeitgeber, selbst wenn tatsächlich Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer bestehen sollten, nur in sehr
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