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Abrechnungsfehler in der Betriebskostenabrechnung

aktualisiert am 22. April 2010

Bedeutung formeller und materieller Abrechnungsfehler einer Betriebskostenabrechnung

Über Betriebskostenvorauszahlungen ist innerhalb der 12-monatigen Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abzurechnen. Nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung, die den Mindestanforderungen des § 259 BGB genügt, wahrt diese Frist (BGH, Urteil vom 17.11.2004, AZ: VIII ZR 115/04). Nur dann wird ein errechneter Nachzahlungssaldo fällig. Erteilt der Vermieter keine oder eine ungenügende Abrechnung innerhalb der Frist, ist er mit Nachforderungen ausgeschlossen, denn die Abrechnungsfrist ist als gesetzliche Ausschlussfrist zu verstehen. Sie beginnt selbst dann nicht neu zu laufen, wenn der Mieter dem Vermieter den Ausgleich der Nachforderung zugesagt hat (BGH, Urteil vom 09.04.2008, AZ VIII ZR 84/07).

Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung sollte stets geprüft werden, ob die Nebenkostenabrechnung bereits formelle Fehler enthält oder aber „nur“ Fehler inhaltlicher Art, welche dann im Widerspruchsverfahren zu klären sind.

Darauf, wann ein formeller oder ein inhaltlicher Fehler vorliegt, wird in einem weiteren Artikel eingegangen werden.



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    Rechtsanwaltskanzlei in Falkensee

    Bahnhofstraße 52
    14612 Falkensee
    Tel: 03322/242687


    Unsere Kanzleiräume in Falkensee befinden sich direkt gegenüber von der Stadthalle in der Nähe zum Bahnhof.

    Parkmöglichkeiten sind vor der Kanzlei bzw. auf dem gegenüberliegenden Parkplatz ausreichend vorhanden.

    Unsere modern eingerichteten Besprechungsräume im Erdgeschoss und in der 1. Etage bieten genügend Platz auch für größere Besprechungen.

    Im Sekretariat in Falkensee werden Sie betreut von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten:

    Annika Elstermann
    Alma Bisevac

    Rechtsanwaltskanzlei in Velten

    Rosa-Luxemburg-Str.21
    16727 Velten
    Tel:03304/204953


    Unsere Kanzlei in Velten befindet sich mit dem Auto aus Falkensee kommend nicht weit hinter dem Ortseingang auf der rechten Seite gegenüber vom Aldi-Markt.

    Parkmöglichkeiten sind entweder direkt hinter dem Bürogebäude oder auf den gegenüberliegenden Parkplätzen ausreichend vorhanden.

    In unserem großzügig eingerichteten Besprechungsraum findet sich genügend Platz auch für größere Besprechungen.

    Im Sekretariat in Velten werden Sie betreut von der Rechtsanwaltsfachangestellten:


    Frau Karina Güttler


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    Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachnwälte in Velten sind gegebenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

    Rechtsanwaltskanzlei in Teltow

    Potsdamer Str. 82
    14513 Teltow
    Tel: 03328/337384


    Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Teltow befindet sich an der Hauptverbindungsstraße Potsdam-Berlin-Schönefeld nicht weit entfernt vom Ruhlsdorfer Platz in Teltow.

    Parkmöglichkeiten sind auf der dem Büro gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden.

    Im Sekretariat betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:

    Frau Andrea Mihatsch

    Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam

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    Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus in der Hegelallee neben dem Amtsgericht Potsdam nur wenige Meter von unserer Kanzlei entfernt vorhanden. Die Kosten, die gegebenfalls durch die Nutzung des Parkhauses entstehen, erstatten wir unseren Mandanten.

    Im Sekretariat in unserer Kanzlei in Potsdam betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:


    Frau Britta Breunig


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    Im Sekretariat werden Sie betreut von unserer Rechtsanwaltsfachangestellten:


    Frau Ulrike Breska


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