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Wann muss der Mieter Nebenkosten zahlen?

aktualisiert am 13. April 2010

Wann muss der Mieter Nebenkosten zahlen?

Kaum jemandem ist bekannt, dass der Gesetzgeber in den §§ 535 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) von der sogenannten Inklusivmiete ausgeht. Dies bedeutet, dass in der vereinbarten Mietzahlung bereits sämtliche Nebenkosten enthalten sein sollen. Dies bedeutet ferner, dass die Erhebung von Vorauszahlungen auf die anfallenden Nebenkosten heute zwar allgemein üblich, aber keineswegs gesetzlich notwendig ist.

Vielmehr setzt die Umlegung von Mietnebenkosten eine entsprechende Vereinbarung voraus, die sich zum Einen auf die Pflicht des Vermieters zur Abrechnung über die geleisteten Vorauszahlungen beziehen muss und zum Anderen auf die abzurechnenden Kosten. Unklarheiten darüber, ob eine solche Vereinbarung getroffen wurde, gehen stets zu Lasten des Vermieters. Eine Vermutung für eine gewollte Nebenkostenumlegung besteht nicht. Die umzulegenden Nebenkostenpositionen müssen daher im Mietvertrag entweder einzeln aufgeführt werden oder es wird auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, in denen eine solche Aufzählung bereits enthalten ist, wie beispielsweise § 2 der Betriebskostenverordnung. Besonders bei der Verwendung von Einzelaufstellungen ist auf eine sorgfältige Vertragsabfassung zu achten. Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung oder kann der Vermieter eine solche nicht nachweisen, muss der Mieter für derartige Betriebskosten keine Zahlungen leisten. Vor diesem Hintergrund sollten insbesondere Mieter größerer Gewerbeobjekte mit hohen Betriebskostenvorauszahlungen ihre Mietverträge einer fachanwaltlichen Überprüfung zuführen, da hier regelmäßig wirksame Regelungen fehlen oder zumindest unklar sind.



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    Rechtsanwaltskanzlei in Falkensee

    Bahnhofstraße 52
    14612 Falkensee
    Tel: 03322/242687


    Unsere Kanzleiräume in Falkensee befinden sich direkt gegenüber von der Stadthalle in der Nähe zum Bahnhof.

    Parkmöglichkeiten sind vor der Kanzlei bzw. auf dem gegenüberliegenden Parkplatz ausreichend vorhanden.

    Unsere modern eingerichteten Besprechungsräume im Erdgeschoss und in der 1. Etage bieten genügend Platz auch für größere Besprechungen.

    Im Sekretariat in Falkensee werden Sie betreut von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten:

    Annika Elstermann
    Alma Bisevac

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    16727 Velten
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    Unsere Kanzlei in Velten befindet sich mit dem Auto aus Falkensee kommend nicht weit hinter dem Ortseingang auf der rechten Seite gegenüber vom Aldi-Markt.

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    Im Sekretariat in Velten werden Sie betreut von der Rechtsanwaltsfachangestellten:


    Frau Karina Güttler


    Bürozeiten Velten: Montag – Freitag von 8.30 – 19.00 Uhr

    Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachnwälte in Velten sind gegebenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

    Rechtsanwaltskanzlei in Teltow

    Potsdamer Str. 82
    14513 Teltow
    Tel: 03328/337384


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    Im Sekretariat betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:

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    Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam

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    (Ecke Hegelallee-Kurfürstenstraße, über dem Daily Coffee, neben dem Café Heider).

    Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus in der Hegelallee neben dem Amtsgericht Potsdam nur wenige Meter von unserer Kanzlei entfernt vorhanden. Die Kosten, die gegebenfalls durch die Nutzung des Parkhauses entstehen, erstatten wir unseren Mandanten.

    Im Sekretariat in unserer Kanzlei in Potsdam betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:


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