Mauersberger u.a.- Rechtsanwälte und Fachanwälte » Mietrecht: Anpassung des Mietobjekts an den Stand der Technik-Rechtsanwaltskanzlei in Berlin, Potsdam, Falkensee, Velten, Teltow, Berlin Friedrichshain, Rechtsanwälte und Fachanwälte
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Rechtsanwalt Berlin, Potsdam, Falkensee, Velten, Teltow, Berlin Friedrichshain,

Weitere Artikel

Mietrecht: Anpassung des Mietobjekts an den Stand der Technik

aktualisiert am 2. März 2011

Mietrecht: Anpassung des Mietobjekts an den Stand der Technik

Gemäß § 535 BGB schuldet der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses. Dabei kommt es jedoch grundsätzlich auf den Zustand an, der zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bestand. Allerdings können technische oder wissenschaftliche Entwicklungen zu der Erkenntnis führen, dass bestimmte Einrichtungen der Mietsache nicht mehr geeignet sind, den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten.

Demgemäß entsteht die Frage, unter welchen Umständen der Mieter einen Anspruch auf Veränderung der Mietsache, auf Modernisierung oder auf Herrichtung nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik hat. Eine Veränderung der technischen Ausstattung der Mieträume gibt dem Mieter grundsätzlich jedoch auch bei der Änderung von technischen Normen keinen Anspruch auf Anpassung der Ausstattung, wenn im Übrigen der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung gewährleistet bleibt. Auf DIN-Vorschriften kann sich der Mieter daher nicht für einen Anspruch auf Veränderung der Mietsache berufen. Allerdings ist stets zu prüfen, ob und inwieweit dem Mieter der Gebrauch unter Beibehaltung der alten Ausstattung weiterhin zumutbar ist. Die Feststellung der Zumutbarkeitsgrenze kann naturgemäß nur im Einzelfall vorgenommen werden, wobei es auf die gesamtem Umständen, Ort, Sitte, Zweck und Preis der Räume ankommt.

Unabhängig von der Einhaltung von DIN-Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes besteht jedoch eine Nachrüstungspflicht in Anwendung des § 535 BGB jedenfalls dann, wenn die Gesundheit des Mieters durch den Zustand der Räume und ihre Einrichtungen nachhaltig gefährdet wird (Schallschutz, Auswechselung von Trinkwasserrohen).

Hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung kommt es allerdings nicht auf subjektive Befürchtungen des Mieters, sondern ausschließlich auf objektive Erkenntnisse an, wobei der jeweilige Entwicklungsstand der medizinischen, technischen, biologischen und sonstigen Erkenntnisse zu berücksichtigen ist.



Weitere Artikel zum Mietrecht:

  • Abrechnungsfehler in der Betriebskostenabrechnung
  • Allg. Kostenberechnung
  • Mietrecht: Anpassung des Mietobjekts an den Stand der Technik
  • Vorzeitige Beendigung eines langfristigen Gewerbemietvertrages
  • Wann muss der Mieter Nebenkosten zahlen?
  • Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung

  • Weitere interessante Artikel finden Sie auch auf unserem Rechtsportal für Mietrecht:

    RSS Mietrecht123

    • Betriebskostenabrechnung und Vermieterwechsel
      Wechselt während der Abrechnungsperiode der Eigentümer, stellt sich die Frage, wer über die Betriebskostenvorauszahlungen abrechnen muss. Der BGH hat hierzu entschieden, dass der neue Eigentümer/Vermieter über die gesamte laufende Abrechnungsperiode, also alle während dieser Zeit geleisteten Vorauszahlungen abzurechnen hat (BGH WM 2004,94). Der Verkäufer (al […]
    • Betriebskosten-unwirtschaftlich-unberechtigt
      Betriebskosten-unwirtschaftlich-unberechtigt Der Vermieter ist nur berechtigt, Betriebskosten, die dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen, umzulegen. Sofern der Mieter Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Betriebskosten hat, ist er gehalten, anhand von örtlichen Vergleichs- oder Durchschnittswerten zu belegen, dass die in Rechnung gestellten Betri […]
    • Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug
      Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist gemäß §§ 543, 569 BGB in zwei Fällen möglich:- wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Zahlungsverzug ist,- wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten oder mehr in Verzug ist.Dabei sind vereinbarte Nebenkostenv […]

    Rechtsanwaltskanzlei in Falkensee

    Bahnhofstraße 52
    14612 Falkensee
    Tel: 03322/242687


    Unsere Kanzleiräume in Falkensee befinden sich direkt gegenüber von der Stadthalle in der Nähe zum Bahnhof.

    Parkmöglichkeiten sind vor der Kanzlei bzw. auf dem gegenüberliegenden Parkplatz ausreichend vorhanden.

    Unsere modern eingerichteten Besprechungsräume im Erdgeschoss und in der 1. Etage bieten genügend Platz auch für größere Besprechungen.

    Im Sekretariat in Falkensee werden Sie betreut von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten:

    Annika Elstermann
    Alma Bisevac

    Rechtsanwaltskanzlei in Velten

    Rosa-Luxemburg-Str.21
    16727 Velten
    Tel:03304/204953


    Unsere Kanzlei in Velten befindet sich mit dem Auto aus Falkensee kommend nicht weit hinter dem Ortseingang auf der rechten Seite gegenüber vom Aldi-Markt.

    Parkmöglichkeiten sind entweder direkt hinter dem Bürogebäude oder auf den gegenüberliegenden Parkplätzen ausreichend vorhanden.

    In unserem großzügig eingerichteten Besprechungsraum findet sich genügend Platz auch für größere Besprechungen.

    Im Sekretariat in Velten werden Sie betreut von der Rechtsanwaltsfachangestellten:


    Frau Karina Güttler


    Bürozeiten Velten: Montag – Freitag von 8.30 – 19.00 Uhr

    Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachnwälte in Velten sind gegebenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

    Rechtsanwaltskanzlei in Teltow

    Potsdamer Str. 82
    14513 Teltow
    Tel: 03328/337384


    Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Teltow befindet sich an der Hauptverbindungsstraße Potsdam-Berlin-Schönefeld nicht weit entfernt vom Ruhlsdorfer Platz in Teltow.

    Parkmöglichkeiten sind auf der dem Büro gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden.

    Im Sekretariat betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:

    Frau Andrea Mihatsch

    Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam

    Friedrich-Ebert-Str. 31

    14467 Potsdam

    Tel.: 0331/2909518


    Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam befindet sich direkt am Nauener Tor

    (Ecke Hegelallee-Kurfürstenstraße, über dem Daily Coffee, neben dem Café Heider).

    Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus in der Hegelallee neben dem Amtsgericht Potsdam nur wenige Meter von unserer Kanzlei entfernt vorhanden. Die Kosten, die gegebenfalls durch die Nutzung des Parkhauses entstehen, erstatten wir unseren Mandanten.

    Im Sekretariat in unserer Kanzlei in Potsdam betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte:


    Frau Britta Breunig


    Bürozeiten Potsdam: Montag bis Freitag 9.00 – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachanwälte in Potsdam sind gegebenfalls auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

    Rechtsanwaltskanzlei in Berlin

    Frankfurter Allee 106A
    10247 Berlin

    Tel.: 030/269 488 31


    Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin Friedrichshain befindet sich direkt am U-S-Bahnhof Frankfurter Allee gegenüber vom Ringcenter.

    Im Sekretariat werden Sie betreut von unserer Rechtsanwaltsfachangestellten:


    Frau Ulrike Breska


    Büro- und Sprechzeiten Berlin: Montag – Freitag von 8.30 – 19.00 Uhr

    Besprechungstermine mit einem der Anwälte/Fachnwälte in Berlin sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Bürozeiten möglich.


    Anfahrt Potsdam
    Friedrich-Ebert-Str.31, 14467 Potsdam
    Tel.: 0331/2909518
    Karte und Routenberechnung


    Anfahrt Falkensee
    Bahnhofstraße 52, 14612 Falkensee
    Tel.:03322/242687

    Karte und Routenberechnung


    Anfahrt Velten
    Rosa-Luxemburg-Str.21, 16727 Velten
    Tel.:03304/204953

    Karte und Routenberechnung


    Anfahrt Teltow
    Potsdamer Str. 82, 14513 Teltow
    Tel.:03328/337384

    Karte und Routenberechnung


    Anfahrt Berlin
    Frankfurter Allee 106a, 10247 Berlin
    Tel.:030/26948831

    Karte und Routenberechnung

    oder mit der Bahn:
    [www.bahn.de Anreisebutton]







    Letzte Kommentare


    Rechtsanwälte und Fachanwälte
    Kompetenz durch Spezialisierung

    Scheidungsantrag