Baurecht: Wann kann der Unternehmer seine Vergütung verlangen?

Baurecht: Wann kann der Unternehmer seine Vergütung verlangen?

Grundsätzlich kann der Unternehmer beim BGB-Werkvertrag seinen Werklohn erst dann verlangen, wenn er seine Bauleistung fertiggestellt hat und diese abgenommen wurde.

Seit Mai 2000 kann der Unternehmer jedoch auch bei einem BGB-Werkvertrag Abschlagszahlungen verlangen, ohne dass diese bereits im Vertrag vereinbart worden sind. Solche Abschlagsforderungen müssen sich allerdings auf in sich abgeschlossene Teile seiner Gesamtleistungen beziehen, die zudem vertragsgemäß erbracht sein müssen. Damit soll der Unternehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für nachgewiesene, vertragsgerecht erbrachte Leistungen haben, die dem Bauherrn in nicht mehr entziehbarer Weise zur Verfügung gestellt worden sind.

Im Gegenzug soll allerdings der eine Abschlagszahlung verlangende Unternehmer seinerseits verpflichtet sein, dem Bauherrn –sofern dieser Verbraucher ist – eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Bauwerks zu leisten.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 26. Mai 2010 von
letztes Update: 26. Mai 2010

Kostenberechnungsprogramm

Hier geht es zu unserem Kostenberechnungsprogramm… Die Kosten eines Rechtsanwaltes in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich in zivilrechtlichen oder familienrechtlichen Verfahren immer nach dem vom Gericht festzusetzenden Gegenstandswert. Die Gebühren sind für alle Rechtsanwälte gleich. Der Fachanwalt ist also auch nicht teurer als der Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung. Die Gebühren richten sich insoweit nach dem
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Baurecht: Haftung der Baufirma bei Planungsmängeln

Nicht selten beauftragen die Bauherren einen Architekten gesondert mit der Planung und Überwachung eines Bauvorhabens. Auf der Grundlage einer solchen Planung beauftragen sie dann eine Baufirma mit der Ausführung des Bauvorhabens. Führen dann in der Folge sowohl Planungs- als auch Bauausführungsfehler zu Baumängeln, bspw. zu Feuchtigkeitsschäden am Gebäude, stellt sich für den Bauherren häufig die
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Der Bauunternehmer als Mandant

Auch die Ansprüche des Bauunternehmers richten sich grundsätzlich zum einen nach dem Inhalt des Bauvertrages und seinen Anlagen, wie Leistungsverzeichnis, Verhandlungsprotokoll und Nachträgen sowie zum anderen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Rahmen von Baurechtsstreitigkeiten geht es dem Bauunternehmer häufig darum offene Werklohnforderungen durchzusetzen und unberechtigte Mängelansprüche des Bauherrn abzuwehren. Für die erfolgreiche Durchsetzung
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Der Bauherr als Mandant

Die Ansprüche des Bauherrn ergeben sich sowohl aus dem Bauvertrag einschließlich seiner Anlagen, wie bspw. Leistungsverzeichnissen, Verhandlungsprotokollen und Nachträgen als auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Zwar können Bauherr und Bauunternehmer den Inhalt des Bauvertrages frei verhandeln. Allerdings weiß der Bauunternehmer häufig, welche Vorteile man sich mit einer geschickten Vertragsgestaltung verschaffen kann. Daher wird der Bauvertrag
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Baurecht: Abnahme unter Mängelvorbehalt

Baurecht: Abnahme unter Mängelvorbehalt Unterzeichnet der Bauherr ein förmliches Abnahmeprotokoll indem die Abnahme unter Vorbehalt bestimmter aufgezählter Mängel steht, liegt gleichwohl eine rechtserhebliche Abnahme vor. Dies hat sich auch seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 nicht geändert. Stellt der Bauherr bei Abnahme Mängel fest, muss er sich daher die grundsätzliche Frage stellen, ob er
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