Baurecht: Verjährung VOB

Baurecht: Verjährung bei VOB/B Verträgen

Haben die Parteien eines Bauvertrages die VOB/B wirksam in diesen einbezogen, sind bei der Prüfung ob und inwieweit Gewährleistungsansprüche des Bauherrn eventuell verjährt sind, einige Besonderheiten zu beachten. Eine solche findet sich in § 13 Nr. 5 VOB/B. Zwar verjähren Baumängelgewährleistungsansprüche innerhalb einer kürzeren Frist als nach dem BGB (4 statt 5 Jahre). Quasi als Ausgleich besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die Verjährung der Mängelansprüche relativ einfach und einseitig durch eine Mängelanzeige zu unterbrechen. Gleiches gilt, wenn der Bauunternehmer eine Mängelbeseitigung vornimmt.

In diesen Fällen weiterhin den Begriff der Unterbrechung und nicht den neuen Terminus des Neubeginns der Verjährung zu gebrauchen, erscheint schon deshalb angebracht, weil durch ein Mängelbeseitigungsverlangen oder eine Mängelbeseitigungsleistung nicht die ursprüngliche Verjährungsfrist neu beginnt, sondern eine kürzere, nämlich eine solche von 2 Jahren. Diese neue Frist wird berechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs eines Mängelbeseitigungsverlangens bzw. der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistungen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu dem Gewährleistungsrecht nach BGB.

Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Berlin

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 31. März 2010 von
letztes Update: 31. März 2010

Kostenberechnungsprogramm

Hier geht es zu unserem Kostenberechnungsprogramm… Die Kosten eines Rechtsanwaltes in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich in zivilrechtlichen oder familienrechtlichen Verfahren immer nach dem vom Gericht festzusetzenden Gegenstandswert. Die Gebühren sind für alle Rechtsanwälte gleich. Der Fachanwalt ist also auch nicht teurer als der Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzausbildung. Die Gebühren richten sich insoweit nach dem
(Weiterlesen…)

Baurecht: Haftung der Baufirma bei Planungsmängeln

Nicht selten beauftragen die Bauherren einen Architekten gesondert mit der Planung und Überwachung eines Bauvorhabens. Auf der Grundlage einer solchen Planung beauftragen sie dann eine Baufirma mit der Ausführung des Bauvorhabens. Führen dann in der Folge sowohl Planungs- als auch Bauausführungsfehler zu Baumängeln, bspw. zu Feuchtigkeitsschäden am Gebäude, stellt sich für den Bauherren häufig die
(Weiterlesen…)

Der Bauunternehmer als Mandant

Auch die Ansprüche des Bauunternehmers richten sich grundsätzlich zum einen nach dem Inhalt des Bauvertrages und seinen Anlagen, wie Leistungsverzeichnis, Verhandlungsprotokoll und Nachträgen sowie zum anderen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Rahmen von Baurechtsstreitigkeiten geht es dem Bauunternehmer häufig darum offene Werklohnforderungen durchzusetzen und unberechtigte Mängelansprüche des Bauherrn abzuwehren. Für die erfolgreiche Durchsetzung
(Weiterlesen…)

Der Bauherr als Mandant

Die Ansprüche des Bauherrn ergeben sich sowohl aus dem Bauvertrag einschließlich seiner Anlagen, wie bspw. Leistungsverzeichnissen, Verhandlungsprotokollen und Nachträgen als auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Zwar können Bauherr und Bauunternehmer den Inhalt des Bauvertrages frei verhandeln. Allerdings weiß der Bauunternehmer häufig, welche Vorteile man sich mit einer geschickten Vertragsgestaltung verschaffen kann. Daher wird der Bauvertrag
(Weiterlesen…)

Baurecht: Abnahme unter Mängelvorbehalt

Baurecht: Abnahme unter Mängelvorbehalt Unterzeichnet der Bauherr ein förmliches Abnahmeprotokoll indem die Abnahme unter Vorbehalt bestimmter aufgezählter Mängel steht, liegt gleichwohl eine rechtserhebliche Abnahme vor. Dies hat sich auch seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 nicht geändert. Stellt der Bauherr bei Abnahme Mängel fest, muss er sich daher die grundsätzliche Frage stellen, ob er
(Weiterlesen…)