Baurecht: Zahlungspflicht bei VOB Vertrag
Haben die Parteien wirksam die VOB/B als Vertragsgrundlage eines Bauvertrages vereinbart, kann der Unternehmer, auch ohne dass hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden wäre, Abschlagszahlungen für nachgewiesene Teilleistungen verlangen. Um allerdings Vorauszahlungen, also Zahlungen vor Erbringung der entsprechenden Leistungen, verlangen zu können, muss hierüber auch bei einem VOB-Vertrag eine korrespondierende Vereinbarung zwischen Bauherrn und Unternehmer getroffen worden sein. Sollen in sich abgeschlossene Bauteile abgerechnet werden, bedarf es zur Fälligkeit einer Teilschlussrechnung auch der vorherigen Teilabnahme.
Ein Verlangen nach Schlusszahlung setzt stets die Fertigstellung aller beauftragter Leistungen und deren Abnahme voraus.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
letztes Update: 17. Mai 2010
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