Pflichtteil

Wir beraten und vertreten Sie bei der Abwehr oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch in Geld, wenn ein Gesetzlicher Erbe, der zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, per Testament oder Erbvertrag enterbt wurde. Die Höhe des Pflichtteilsanspruches berechnet sich aus dem Nachlasswert. Maßgeblich ist insoweit die Hälfte des auf den gesetzlichen Erbteil entfallenden Anspruches.

Es bestehen Ausktunfts- und Wertermittlungsansprüche, damit der Pflichtteilsanspruch berechnet werden kann. Auch kann ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 25. Februar 2024 von
letztes Update: 25. Februar 2024