Mietrecht Berlin

Schwerpunkte unserer mietrechtlichen Beratung und Vertretung in Berlin-Friedrichshain sind: Wohnraummietrecht Abschluss des Mietvertrages – Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien, Regelungsinhalte gebräuchlicher Formularmietverträge Kündigungs- und Räumungsrechtsstreitigkeiten bis zur Zwangsräumung vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, Sonderkündigungsrechte, Zeitmietvertrag, Aufhebungsvertrag Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nach Mietspiegel, nach Modernisierung und nach einer Betriebskostenabrechnung rückständige Miete, Mahnverfahren und Klage Betriebskosten, Heizkosten,
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Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Berlin

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 30. September 2021 von
letztes Update: 30. September 2021

Mietrecht Velten

Beratung und Vertretung vom Fachanwalt für Mietrecht in Falkensee.

Betriebskosten / Bau- und Mietmängel
Prüfung und Ausarbeitung von Mietverträgen
Durchsetzung von Räumungsansprüchen
Kündigung von Mietverträgen

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 30. September 2021 von
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Baurecht Falkensee

Unter der Rufnummer 03322/242687 können Sie einen Termin mit unserem Rechtsanwalt für Baurecht in der Kanzlei in Falkensee vereinbaren. Wir vertreten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 30. September 2021 von
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Mietrecht Falkensee

Beratung und Vertretung vom Fachanwalt für Mietrecht in Falkensee.

Betriebskosten / Bau- und Mietmängel
Prüfung und Ausarbeitung von Mietverträgen
Durchsetzung von Räumungsansprüchen
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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 30. September 2021 von
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Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung

Für Wohnraummietverhältnisse gilt, dass der Vermieter grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung erstellen und an den Mieter übersenden muss. Für den Mieter wichtig zu wissen ist, dass innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung sämtliche Einwendungen gegen die Abrechnung vorbracht werden müssen. Anderenfalls ist der Mieter mit der Geltendmachung der Einwendungen
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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Vorzeitige Beendigung eines langfristigen Gewerbemietvertrages

In den meisten Fällen sind Mietverträge über Geschäftsräume an eine bestimmte Vertragslaufzeit, meistens fünf oder zehn Jahre, gebunden. Sofern sich nunmehr Mieter oder Vermieter vorzeitig von diesem Vertrage lösen möchten, bedarf es einiger Voraussetzungen. So muss ein Verstoß gegen die Schriftform des Vertrages vorliegen. Ist dies der Fall, kann der Vertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist
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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
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Mietrecht Potsdam

Beratung und Vertretung vom Fachanwalt für Mietrecht in Potsdam.

Betriebskosten / Bau- und Mietmängel
Prüfung und Ausarbeitung von Mietverträgen
Durchsetzung von Räumungsansprüchen
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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 15. Dezember 2017 von
letztes Update: 15. Dezember 2017

Baurecht: Haftung der Baufirma bei Planungsmängeln

Nicht selten beauftragen die Bauherren einen Architekten gesondert mit der Planung und Überwachung eines Bauvorhabens. Auf der Grundlage einer solchen Planung beauftragen sie dann eine Baufirma mit der Ausführung des Bauvorhabens. Führen dann in der Folge sowohl Planungs- als auch Bauausführungsfehler zu Baumängeln, bspw. zu Feuchtigkeitsschäden am Gebäude, stellt sich für den Bauherren häufig die
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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 22. Juni 2013 von
letztes Update: 22. Juni 2013

Der Bauunternehmer als Mandant

Auch die Ansprüche des Bauunternehmers richten sich grundsätzlich zum einen nach dem Inhalt des Bauvertrages und seinen Anlagen, wie Leistungsverzeichnis, Verhandlungsprotokoll und Nachträgen sowie zum anderen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Rahmen von Baurechtsstreitigkeiten geht es dem Bauunternehmer häufig darum offene Werklohnforderungen durchzusetzen und unberechtigte Mängelansprüche des Bauherrn abzuwehren. Für die erfolgreiche Durchsetzung
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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 19. April 2013 von
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Der Bauherr als Mandant

Die Ansprüche des Bauherrn ergeben sich sowohl aus dem Bauvertrag einschließlich seiner Anlagen, wie bspw. Leistungsverzeichnissen, Verhandlungsprotokollen und Nachträgen als auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Zwar können Bauherr und Bauunternehmer den Inhalt des Bauvertrages frei verhandeln. Allerdings weiß der Bauunternehmer häufig, welche Vorteile man sich mit einer geschickten Vertragsgestaltung verschaffen kann. Daher wird der Bauvertrag
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