Scheidung – Ausschluss Versorgungsausgleich

Grundsätzlich wird bei jedem Scheidungsverfahren vom Familiengericht von Amts wegen auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hiervon gibt es drei Ausnahmen:

  • kurze Ehedauer
  • beiderseitiger Verzicht
  • Unbilligkeit

Kurze Ehedauer

Gemäß § 3 Abs. 3 Versorgungsausgleichsgesetz wird ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit mit einer Dauer von bis zu 3 Jahren nur dann durchgeführt, wenn einer der Ehegatten dies ausdrücklich beantragt.

beiderseitiger Verzicht

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Versorgungsausgleichsgesetz können die Eheleute den Versorgungsausgleich ausschließen.

Achtung: Es besteht Formzwang – notarielle Beurkundung oder Protokollierung bei Gericht!

Unbilligkeit

Gemäß § 27 Versorgungsausgleichsgesetz findet der Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 11. Mai 2013 von
letztes Update: 11. Mai 2013