Verkehrsrecht Falkensee

Sie wohnen in Falkensee und suchen auf Grund eines Verkehrsunfalles, eines Bußgeldbescheides oder eines verkehrsrechtlichen Strafverfahrens einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Rechtsanwalt Andreas Kramer ist seit mehreren Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht und bearbeitet insoweit unter anderem:

Verkehrsunfälle
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
Führerscheinangelegenheiten

Termin jetzt einfach online vereinbaren

oder telefonisch unter der Telefonnummer

03322/242687

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass speziell für Verkehrsunfälle und Bußgeldbescheide die Möglichkeit einer Online-Beauftragung vorgesehen ist. Ein Besprechungstermin kann gegebenenfalls gerne zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Bedarf vereinbart werden.

Bußgeldbescheid erhalten? Online-Auftrag für den Fachanwalt Verkehrsrecht

Verkehrsunfall? Online-Auftrag für den Fachanwalt Verkehrsrecht

Unsere Standorte:
Falkensee  |  Velten |  Teltow |  Potsdam |  Tegel

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 24. Februar 2024 von
letztes Update: 24. Februar 2024

Verkehrsrecht Berlin

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin im Businesspark „TOP TEGEL“ können Sie unter der Telefonnummer

030/26948831

einen Termin mit unserem Verkehrsrechtsanwalt vereinbaren.

Im Verkehrsrecht übernehmen wir insbesondere folgende Angelegenheiten:

  • Führerscheinsachen
  • Bußgeldfälle
  • Beratung MPU
  • Strafsachen
  • Abwicklung Verkehrsunfälle
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 22. Dezember 2023 von
letztes Update: 22. Dezember 2023

Verkehrsrecht Potsdam

Schwerpunkte unserer verkehrsrechtlichen Beratung und Vertretung in Potsdam sind:

  • Verkehrsunfallschadenregulierung
  • Verkehrsunfall im Ausland
  • Schmerzensgeld aus Unfall
  • Vollkaskoabrechnung
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Bußgeldverfahren
  • Verkehrsstraftaten
  • Führerscheinsachen
  • Verkehrsvertragsrecht

Unter der Telefonnummer

0331/2909518

können Sie mit Rechtsanwalt Kramer (Fachanwalt Verkehrsrecht) einen Besprechungstermin in Potsdam vereinbaren.
Rechtsanwalt Kramer ist seit mehreren Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachanwalt für Verkehrsrecht darf sich nur nennen, wer

  • die erforderliche Zusatzausbildung einschließlich Prüfungen absolviert hat
  • die vorgeschriebene praktische Berufserfahrung gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat
  • sich regelmäßig fortbildet (mindestens 10 Stunden im Jahr)

Im Sekretariat empfängt und betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Daniela Bresler.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Unsere Kanzlei in Potsdam befindet sich nur wenige Meter vom Justizzentrum (Amtsgericht und Landgericht Potsdam) entfernt, direkt am Nauener Tor.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass speziell für Verkehrsunfälle und Bußgeldbescheide die Möglichkeit einer Online-Beauftragung vorgesehen ist. Ein Besprechungstermin kann gegebenenfalls gerne zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Bedarf vereinbart werden.

Bußgeldbescheid erhalten? Online-Auftrag für den Fachanwalt Verkehrsrecht

Verkehrsunfall? Online-Auftrag für den Fachanwalt Verkehrsrecht

Übernahme der Anwaltskosten

Bei einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Deshalb kann bedenkenfrei ein Rechtsanwalt mit der Regulierung der Ansprüche beauftragt werden. Der Mandant spart Zeit und Arbeit und stellt zudem durch die Beratung vom Fachanwalt Verkehrsrecht sicher, dass alle möglichen Ansprüche angemeldet werden.

Bevor eine Kontaktaufnahme zur gegnerischen Versicherung erfolgt, empfiehlt es sich immer, zunächst mit dem eigenen Rechtsanwalt zu sprechen. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die bei der Prüfung der Haftungsfrage letztendlich ausschlaggebend sind. Insbesondere die Schilderung des Unfallherganges sollte niemals ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Hinzu kommt, dass Sie vom Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu beraten werden, welche einzelnen Positionen in die Schadensberechnung einzubeziehen sind.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 30. September 2021 von
letztes Update: 30. September 2021

Verkehrsrecht Velten

Benötigen Sie anwaltliche Hilfe bei einer verkehrsrechtlichen Fragestellung in Velten?

Unter der Rufnummer:

03304/204953

können Sie einen Termin mit unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht vereinbaren.

Im Sekretariat in Velten betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte

Karina Güttler

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 30. September 2021 von
letztes Update: 30. September 2021

Verkehrsrecht-Führerscheintourismus

Bereits vor etwas mehr als zwei Jahren, am 20.12.2006, wurde die dritte Führerscheinrichtlinie verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt veröffentlicht.

In dieser Richtlinie vorgesehen sind sowohl die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters als auch die gegenseitige Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse.  Allerdings enthält die Richtlinie auch eine entscheidende Ausnahmeregelung. Diese ist jetzt am 19.01.2009 in Kraft getreten.

Danach darf jeder Mitgliedsstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen, wenn ein Führerschein von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt worden ist, dessen Führerschein im erstgenannten Mitgliedsstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Auch wenn die Auslegung der Richtlinie im Einzelfall Fragen aufwirft, ist davon auszugehen, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden versuchen werden, dies direkt umzusetzen. Dies bedeutet, dass es aller Voraussicht nach bald nicht mehr möglich sein wird, mit einem ausländischen Führerschein einem Fahrverbot oder einer Fahrerlaubnisentziehung zu entgehen.

Der vorstehende Artikel wurde am 15.09.2009 verfasst und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage!

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Verkehrszentralregister

Erfahrungsgemäß fürchten Betroffene eines Bußgeldverfahrens im Straßenverkehr den Eintrag in das Flensburger-Register mehr als eine Geldbuße oder Strafe.

Eingetragen werden in das Verkehrszentralregister die Verwarnungen mit Strafvorbehalt, die Beschlagnahme einer Fahrerlaubnis nach § 94 StPO, die Teilnahme an einem Aufbauseminar, die Art des Seminars, die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung sowie die entsprechenden Maßnahmen gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe. Darüber hinaus werden Bußgeldbescheide von mehr als 35,00 EUR eingetragen. Berücksichtigt wird hierbei jedoch nur das reine Bußgeld. Die Kosten spielen keine Rolle.
Außerdem werden auch Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen vermerkt (Strafpunkte).
Die Bewertung erfolgt nach dem Punktsystem. Danach werden zwischen 1 und 7 Punkte vergeben. Mit 7 Punkten werden beispielhaft die folgenden Taten bewertet:
Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Vollrausch und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Bei einfachen Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Regel 1 – 4 Punkte eingetragen.
Bußgeldpunkte werden, wenn keine tilgungshemmenden weiteren Einträge vorhanden sind, zwei Jahre nach Rechtskraft und ohne Rücksicht auf eventuelle Voreintragungen spätestens nach 5 Jahren gelöscht.
Strafpunkte werden unabhängig von der jeweiligen Strafhöhe grundsätzlich auf 5 Jahre festgeschrieben. Dies gilt nicht für Alkoholstraftaten und Entscheidungen, in dem das Gericht eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat. Diese werden ohne Rücksicht auf die Höhe der verhängten Strafe nach 10 Jahre getilgt.

Die Frist beginnt bei Bußgeldbescheiden erst mit der Rechtskraft der Entscheidung, bei strafrechtlichen Entscheidungen bereits mit dem Ersturteil. Eine Tilgung erfolgt, wenn während der Tilgungsfrist keine weiter rechtskräftige Entscheidung hinzukommt. Da es in Bußgeldverfahren meist möglich ist, eine Verfahrensverzögerung von mindestens einem halben bis dreiviertel Jahr zu erreichen, kann es sinnvoll sein, auch in wenig aussichtsreichen Fällen vorzugehen, um eine Tilgung der eingetragenen Punkte zu erreichen. Hierüber muss Sie ein beauftragter Rechtsanwalt informieren.

Durch geschickte strategische Vorgehensweise ist es so möglich, das jeweils günstigste Ergebnis zu erzielen.

Der vorstehende Artikel wurde am 23.11.2009 verfasst und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage!

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 27. August 2019 von
letztes Update: 27. August 2019

Verkehrsrecht Teltow

Schwerpunkte unserer verkehrsrechtlichen Beratung und Vertretung in Teltow sind:

  • Verkehrsunfälle
  • Schadenersatz aus Verkehrsunfall
  • Verkehrsunfall im Ausland
  • Schmerzensgeld aus Unfall
  • Vollkaskoabrechnung
  • Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Verkehrsvertragsrecht

Unter der Telefonnummer

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können Sie mit Rechtsanwalt Kramer/Fachanwalt Verkehrsrecht einen Besprechungstermin in Teltow vereinbaren.
Rechtsanwalt Kramer ist seit mehreren Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachanwalt für Verkehrsrecht darf sich nur nennen, wer

  • die erforderliche Zusatzausbildung einschließlich Prüfungen absolviert hat
  • die vorgeschriebene praktische Berufserfahrung gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat
  • sich regelmäßig fortbildet (mindestens 10 Stunden im Jahr)

Im Sekretariat empfängt und betreut Sie unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Andrea Mihatsch.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass speziell für Verkehrsunfälle und Bußgeldbescheide die Möglichkeit einer Online-Beauftragung vorgesehen ist. Ein Besprechungstermin kann gegebenenfalls gerne zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Bedarf vereinbart werden.

Bußgeldbescheid erhalten? Online-Auftrag für den Fachanwalt Verkehrsrecht

Verkehrsunfall? Online-Auftrag für den Fachanwalt Verkehrsrecht

 

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 7. Juni 2013 von
letztes Update: 7. Juni 2013

Entfernung Blitzer

In allen Bundesländern existieren Richtlinien, in denen geregelt ist, welche Entfernung zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messstelle einzuhalten ist. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien führt aber nicht zwangsläufig zu einem Verwertungsverbot im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Allerdings kann ein Verstoß im Einzelfall zur Folge haben, dass von einem Fahrverbot abzusehen oder das Verfahren im besten Falle sogar einzustellen ist. Dies hängt in erster Linie davon ab, ob sich die Verwaltungsbehörde ohne sachliche Gründe über die Vorgaben hinweggesetzt hat.

Die Richtlinien sollen in erster Linie sicherstellen, dass gefährliche Bremsmanöver im Bereich entsprechender Verkehrsschilder vermieden werden. Nur in Ausnahmesituationen (z.B. Gefahrenstellen oder Geschwindigkeitstrichter) darf von den Vorgaben abgewichen werden. In Berlin und Brandenburg beträgt die Mindestentfernung zum Ortseingangsschild z.B. 150 m)

Das OLG Stuttgart hat in einem Beschluss vom  04.07.2011 – AZ:4 Ss 261/11- ausgeführt:

„… entspricht es herrschender Ansicht, dass in den in Frage stehenden Fällen über Art. 3 GG ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften bei der Bemessung der Rechtsfolge zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen ist..“

Im Fall des OLG Stuttgart ging es im Übrigen um den etwas anders gelagerten Fall, dass die Messung vor dem Ortseingangsschild erfolgt ist.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 2. Juni 2013 von
letztes Update: 2. Juni 2013

Verkehrskontrolle

Werden im Rahmen einer Verkehrskontrolle Fragen gestellt, kann es durchaus sinnvoll sein, diese nicht oder nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.
Zwar hat der Beschuldigte einer Straftat oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit grundsätzlich kein Recht zur Lüge. Andererseits macht sich ein Beschuldigter aber auch nicht strafbar, wenn er die Unwahrheit sagt.
Wenn Sie der Polizeibeamte fragt, ob Sie etwas getrunken haben, müssen Sie also nicht die Wahrheit sagen. Sie sind nicht verpflichtet, die Frage überhaupt zu beantworten. Gleiches gilt hinsichtlich der Frage, ob Sie schon mal irgendwann Drogen genommen haben. Auch in diesem Fall ist es definitiv besser, wenn Sie sich hierzu nicht erklären.
Sie sind auch nicht verpflichtet, sich allein auf Grund der Aufforderung eines Polizeibeamten einem Atemalkoholtest zu unterziehen! Eine Blutentnahme kann nur durch einen Richter angeordnet werden. Insoweit kann es durchaus sinnvoll sein, sowohl das „Pusten“ als auch eine Blutentnahme zu verweigern. Die Blutentnahme steht gemäß § 81 a Abs.2 StPO unter Richtervorbehalt. Wird die Blutentnahme ohne richterliche Anordnung gegen die Zustimmung des Beschuldigten durchgeführt, wird sich daraus in aller Regel ein Beweisverwertungsverbot ergeben.

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Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 25. Mai 2013 von
letztes Update: 25. Mai 2013

Verkehrsrecht – Fahrtenbuchauflage

Gemäß § 31 a StVZO kann die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet werden, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Das Fahrtenbuch soll  sicherstellen, dass der „Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit“ künftig feststellbar ist

Umstritten ist in der Rechtsprechung die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn der Fahrzeughalter im Verfahren bezüglich der Anordnung der Fahrtenbuchauflage bestreitet, den Anhörungsbogen erhalten zu haben. Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auseinandersetzen (Beschluss vom 21.01.2013, -1 S 50.12-).

Das Gericht hat unter anderem darauf hingewiesen, dass z.B. nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes die Auffassung vertreten wird, dass die zuständige Behörde, auf deren Sicht es allein ankomme, davon ausgehen dürfe, dass jedenfalls eines von zwei ausweislich entsprechender Datensatzauszüge korrekt adressierten und abgesandten Anhörungsschreiben, die auch nicht als unzustellbar an sie zurückgelangt seien, den Empfänger erreicht haben müsse und das Ausbleiben einer jeglichen Reaktion hierauf Ausdruck der fehlenden Bereitschaft des Fahrzeughalters sei, an der Aufklärung des zu Grunde liegenden Verkehrsverstoßes sachdienlich mitzuwirken; dies könne nicht im Nachhinein in dem Streit über die Rechtmäßigkeit einer von der Straßenverkehrsbehörde getroffenen Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs gerichtlich beanstandet werden

Nach dieser Rechtsprechung verhindert das bloße Bestreiten des Anhörungsbogens die Fahrtenbuchauflage also nicht.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. zuletzt bearbeitet 11. Mai 2013 von
letztes Update: 11. Mai 2013